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BundesregierungFortschritte beim Ringen um Pflegereform zu verzeichnen

Es geht voran in Sachen Pflegereform. Der neue Entwurf sieht vor, dass Versorgungsverträge ab 1. September 2022 nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die mindestens in Höhe der Tarifverträge bezahlen. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur am 30. Mai 2021 vor.

Intensivstation
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Die Verhandlungen in der Bundesregierung nehmen an Fahrt auf. Im neuen Entwurf der Pflegereform ist nun scheinbar verankert, dass Versorgungsverträge ab 1. September 2022 nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die sich an die Vorgaben in den Tarifverträgen halten oder aber mindestens in entsprechender Höhe bezahlen.

Um Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen zu entlasten, sind zugleich zum 1. Januar 2022 Zuschläge geplant. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag vor, zuvor hatten die "Ärzte Zeitung" und die "Bild am Sonntag" berichtet.

Das federführende Gesundheitsministerium erklärte am Sonntag auf Anfrage, der Entwurf sei noch Gegenstand regierungsinterner Beratungen. Zur Gegenfinanzierung ist darin ein Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von jährlich einer Milliarde Euro ab 2022 vorgesehen. Zudem soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte angehoben werden. Er liegt bisher bei 0,25 Prozentpunkten.Eine bessere Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte ist erklärtes Ziel der großen Koalition. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den Ressortchef Hubertus Heil (SPD) für die ganze Branche verbindlich machen wollte, war zu Jahresbeginn gescheitert.

Verdi hält Gesetzesentwurf nur für zweitbeste Lösung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hält die zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vereinbarten Regelungen zur Entlohnung in der Altenpflege für einen Kompromiss mit vielen offenen Fragen. „Das ist die allenfalls zweitbeste Lösung“, sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke am 30. Mai 2021. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, ergänzte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die ursprünglich geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung war vor einigen Wochen am Widerstand der Caritas gescheitert.

Bisher sei völlig offen, ob die vorgesehenen sehr komplexen Reglungen überhaupt auf breiter Front zu dem überfälligen Anstieg der Löhne führen. Dass erst bis Ende 2025 überprüft werden solle, ob überhaupt die erwünschte Wirkung erzielt werde, sei geradezu irrwitzig. „Das ist eine sehr lange Zeit, wenn es um die gesellschaftliche Rolle der Altenpflege und die Attraktivität dieses Berufsfelds geht“, betonte Bühler.

Hochproblematisch sei, dass es im geplanten Gesetz keinen Mechanismus gebe, der Gefälligkeitstarifverträge von Pseudogewerkschaften mit kommerziellen Pflegeanbietern ausschließe, damit diese die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag erfüllten. „Es muss sichergestellt werden, dass die Bezugnahme ausschließlich auf relevante Flächentarifverträge erfolgt“, forderte Verdi-Chef Werneke: „In der bevorstehenden parlamentarischen Beratung und bei der Ausgestaltung der Umsetzungsrichtlinie müssen die entscheidenden Nachbesserungen eingearbeitet werden. Der Gesetzentwurf muss gegen die absehbaren Versuche der Umgehung von Schutzwirkungen durch die kommerziellen Pflegeanbieter wasserdicht gemacht werden.“

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