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ReformvorhabenGesetzentwurf zur Notfallversorgung stößt auf wenig Gegenliebe

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sehen in den Reformplänen zur Notfallversorung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine große Chance. Gesellschaften und Verbände warnen dagegen vor möglichen neuen Problemen.

Notfall
Fotolia/spotmatikphoto
Symbolfoto

Der Gesetzentwurf zielt darauf, Patienten stärker in eine passende Versorgung zu lotsen. Dadurch sollen sie auch seltener in überfüllten Notaufnahmen von Krankenhäusern warten. Vorgesehen ist zum einen ein gemeinsames telefonisches Leitsystem, für das die Rettungsleitstellen mit der Notrufnummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116 117 zusammenarbeiten sollen. Zum anderem sollen in Kliniken zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, die je nach Dringlichkeit des Anliegens über die passende Behandlung entscheiden.

Solche "Integrierten Notfallzentren" (INZ) sorgten für klare Verhältnisse, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Sie könnten ein Erfolgsmodell werden, wenn dort Kliniken und ambulant tätige Ärzte Hand in Hand arbeiten und sich gut abstimmen. Stoff-Ahnis betonte, dass der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Zentren festlegen solle. So dürften Krankenwagen mit einem Schlaganfallpatienten etwa nur noch spezialisierte Kliniken anfahren. Dies solle verhindern, dass Schwerstkranke in einer Notaufnahme landeten, die nicht zu einer angemessenen Versorgung in der Lage sei.

DKG warnt vor zunehmender Überlastung und Unwirtschaftlichkeit

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte eine grundsätzliche Überarbeitung der Pläne. Eine Konzentration ambulanter Notfallstellen auf deutlich weniger Kliniken würde Überbelastung und Wartezeiten noch verstärken. Eine Umfirmierung bestehender Krankenhausambulanzen in eigenständige Betriebe schaffe neue Schnittstellenprobleme und unwirtschaftliche Doppelstrukturen. Niedergelassene Ärzte müssten die Notfallversorgung über Hausbesuche sicherstellen, damit es weniger vermeidbare Klinik-Einweisungen aus Alten- und Pflegeheimen gibt. Zudem seien die vorgesehenen Vergütungsabschläge für Krankenhäuser, die Notfallpatienten ohne INZ-Zulassung behandelten, abwegig und daher abzulehnen.

Darüber hinaus hat die DKG ein eigenes Konzept zur Verbesserung des Gesetzentwurfs entwickelt. Dessen zentraler Baustein ist die gesetzliche Zuordnung der Zuständigkeit für die ambulanten Notfälle, die einer unaufschiebbaren Behandlung bedürfen, auf die Ambulanzen an den Standorten der Krankenhäuser, die nach dem Stufenkonzept des G-BA zur stationären Versorgung zugelassen sind. Außerdem müssten die Länder die Möglichkeit haben, zusätzliche Krankenhäuser zu beauftragen.

Diakonie Deutschland und DEKV sehen Verbesserungsbedarf

Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) halten es ebenfalls für notwendig, dass die Bundesregierung die Neuregelung der Notfallversorgung grundsätzlich angeht. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sehen sie eine flächendeckende und qualifizierte Notfallversorgung sowie Versorgungssicherheit nicht vollständig erreicht. Konkreten Änderungsbedarf gebe es an folgenden Stellen:

  1. In zwingend notwendigen Fällen müsse es möglich sein, dass Krankenhäuser als Standort eines INZ festgelegt werden, die nicht die Anforderungen im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllten.
  2. Die fachliche Leitung eines INZ müsse beim Krankenhaus liegen, um eine klare Zuständigkeit für die organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung zu schaffen.
  3. Die fachlich-medizinische Leitung des INZ müsse nach fachlichen Kriterien vergeben werden, das heißt an den jeweiligen Notfallarzt des Krankenhauses, der über eine Zusatzweiterbildung für Klinische Akut- und Notfallmedizin verfügt.
  4. Die Bestrafung von Krankenhäusern ohne INZ, die eine Notfallbehandlung von Patienten durchführten, die nicht stationär aufgenommen werden müssen, müsse ersatzlos gestrichen werden.
  5. Krankenhäuser aller stationären Notfallstufen sollte der Zugang zum INZ offenstehen.

Bundesausschuss setzt auf Qualität statt Quantität

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte schon ein Konzept beschlossen, wonach es künftig voraussichtlich weniger Kliniken geben dürfte, die für Notfälle eingerichtet sind - diese sollen aber eine angemessene Betreuung garantieren. Von 1748 Häusern sollen demnach noch 1120 entsprechende Zuschläge bekommen, es könnten also 628 herausfallen.

Für die gesetzlichen Kassen unterstützte GKV-Vorstand Stoff-Ahnis auch dringend nötige Neuregelungen beim Rettungsdienst. Bisher könne die Kasse nur dann einen Krankenwageneinsatz bezahlen, wenn auch ein Patient in eine Klinik gefahren wurde. Daraus ergäben sich aber Fehlanreize - beispielsweise, jemanden mit Kreislaufproblemen in eine Klinik zu fahren, auch wenn es ihm beim Eintreffen des Krankenwagens eigentlich schon wieder gut geht.

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