
Vorgesehen ist ein gemeinsames telefonisches Leitsystem, wie aus einem nun vorgelegten Gesetzentwurf hervorgeht, über den zuerst die "Rheinische Post" (Donnerstag) berichtete. Dafür sollen die Rettungsleitstellen mit der Notrufnummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116 117 zusammenarbeiten. In Kliniken sollen zentrale Anlaufstellen je nach Dringlichkeit über die passende Behandlung entscheiden.
Der Entwurf, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht einige Änderungen im Vergleich zu ersten Plänen aus dem Sommer vor. So sollen die Länder die Zuständigkeit für den Rettungsdienst behalten. Damit soll eine zunächst für die Reform ins Auge gefasste Grundgesetzänderung nicht mehr nötig sein.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen