In seinem Vorbericht empfahl das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) seinem Auftraggeber, dem Gemeinsamen Bundesauschuss (GBA), Indikatoren für Geburtshilfe, Mammachirurgie, Gynäkologie und Herzchirurgie. Im Abschlussbericht ist die Herzchirurgie nun herausgefallen. In dem Papier heißt es dazu: “Gründe sind fehlende Einstufungen als schwere oder letale Schäden (Patientengefährdung), die fehlende Reife im Regelbetrieb oder die nicht durchgeführte Risikoadjustierung bei den Ergebnisindikatoren. Auch die risikoadjustierte Sterblichkeit eignet sich derzeit nicht als planungsrelevanter Qualitätsindikator, da sie nicht dem Standardmaßstab der 30-Tage-Mortalität entspricht, sondern nur die Krankenhaussterblichkeit erfasst.“ Das IQTIG betont, dass die Indikatoren für die drei nun festgelegten Disziplinen sowohl Prozess- als auch Ergebnisqualität umfassen (siehe Tabelle).
Ab 2017 sollen diese Indikatoren dann verbindlich für die Bewertung von Krankenhausbehandlungen eingesetzt werden. Der umstrittene Begriff der Patientengefährdung ist weiter im Bericht vorhanden – sehr zum Unmut der Krankenhausverbände. Die Kliniken müssen bei schlechten Ergebnissen mit Sanktionen rechnen, doch wie die aussehen sollen, bleibt offen. Die Indikatoren stammen vom Aqua-Institut, dem ehemaligen Auftragnehmer des GBA. Der Einsatz der Indikatoren für die drei benannten Disziplinen gilt als eine Art Testlauf. Wohin die Reise am Ende führt, ist offen.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen