Das sagte Staatsminister Marcel Huber am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Der Fonds soll künftig für einen finanziellen Ausgleich sorgen, wenn Geschädigte ihre Erwerbsfähigkeit verlieren und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen durchstehen müssen. Derzeit müssen die Betroffenen selbst eine fehlerhafte Behandlung nachweisen - andernfalls müssen sie die gesundheitlichen und finanziellen Folgen alleine tragen.
"Es kann nicht sein, dass Patienten mit erheblichen Gesundheitsverletzungen keine Entschädigung erhalten, nur weil ihnen der arzthaftungsrechtliche Nachweis nicht gelingt", sagt die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Nicht jede ärztliche Behandlung führe zur Besserung. Doch mit den Folgen eines Behandlungsfehlers blieben die Patienten oft alleine zurück - vor allem, wenn der Fehler nicht nachweisbar ist. "Die Betroffenen sollen künftig unbürokratischer als bisher finanzielle Unterstützung bekommen", hatte Huml vor der Beratung im bayerischen Kabinett gesagt.
Der neue Fonds soll aus Bundesmitteln finanziert werden, jährlich werden rund 500 Millionen Euro einkalkuliert. Bayern will die Initiative gemeinsam mit Hamburg einbringen - und hofft daher auf eine breite Rückendeckung im Bundesrat.


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