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KrankenhauszukunftsgesetzKliniken sollen Milliarden-Spritze für Investitionen bekommen

Die knapp 2000 Kliniken in Deutschland sollen über die Corona-Krise hinaus eine Milliarden-Spritze für Investitionen bekommen. Das Kabinett brachte am Mittwoch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) von Jens Spahn auf den Weg.

Fotolia (tunedin)
Symbolfoto

Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministers sieht drei Milliarden Euro als Förderung vom Bund vor. Die Länder können weitere Mittel von bis zu 1,3 Milliarden Euro beisteuern. «So verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und sorgen für mehr Sicherheit», sagte Jens Spahn (CDU).

Investiert werden kann etwa in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen wie elektronische Behandlungsdokumentationen oder Patientenportale und IT-Sicherheit. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können finanziert werden. Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Förderung von länderübergreifenden Vorhaben möglich

Eine Förderung aus einem neuen Fonds beantragen können die Länder schon jetzt nach dem Kabinettsbeschluss und noch bis 31.12.2021. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10 Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden. Das Gesetz soll voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft treten, der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Ein «Zukunftsprogramm Krankenhäuser» hatten die Spitzen der großen Koalition im Juni als Teil eines großen Pakets zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Spahn sagte, es sei das erste Mal seit Jahren, dass der Bund ein Investitionsprogramm für die Kliniken aus Steuergeld auflege. Generell sind die Länder zuständig.

Verlängerung und Anpassung des Corona-Schutzschirms

Das Kabinett verlängerte zudem einen finanziellen Schutzschirm für die Kliniken in der Corona-Krise. Um Einnahmeausfälle wegen freier Betten und verschobener Behandlungen aufzufangen, sollen ab 1. Oktober keine Pauschalen mehr gezahlt werden. Erlösrückgänge sollen Kliniken zusammen mit den Krankenkassen jeweils ermitteln und ausgleichen. Für Mehrkosten etwa für Schutzausrüstungen sollen bis Ende 2021 Zuschläge für die Krankenhäuser vereinbart werden können.

Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege sollen wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert werden.

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