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Konzept für NotfallreformKliniken wollen enger mit KV zusammenarbeiten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein Konzept für die Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung entwickelt. Es soll der Expertenkommission zur Krankenhausreform als Grundlage dienen und stellt die Patienten in den Mittelpunkt.

Ein weißes Schild mit der Aufschrift: "Zentrale Notaufnahme"
Wellnhofer Designs/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die ambulante Notfallversorgung muss dringend reformiert werden. Diese Reform steht seit Jahren auf der Tagesordnung und auch im Koaltionsvertrag ist sie verankert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat mit ihren Mitgliedsverbänden ein Konzept entwickelt, das eine umsetzbare, auf bestehenden Kooperationen aufsetzende Reform ermöglicht.

Weiterentwicklung existierender Versorgungsstrukturen

„Mit unseren Vorschlägen zeigen wir die Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten zu intensiveren und eine gleichberechtigte Kooperation einzugehen.“, sagt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Die Expertenkommission zur Krankenhausreform sei politisch aufgefordert, schnell und zeitnah einen Reformvorschlag für die Notfallversorgung zu unterbreiten. Das vorliegende Konzept sei für diese Entscheidungsprozesse eine gute Grundlage.

Als grundlegende Voraussetzung sieht die DKG neben der Kooperation die Notwendigkeit an, auf den bereits existierenden Versorgungsstrukturen aufzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Es brauche eindeutige und nachvollziehbare Strukturen und klare Verantwortlichkeiten. Eine Notfallversorgung müsse patientenorientiert gestaltet werden. Klar ist zudem, dass der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mitteln effizient und effektiv gestaltet werden müsse. „Eine Reform muss zudem sicherstellen, dass ambulante Notfallleistungen endlich auskömmlich finanziert werden“, fordert Gaß.

Jede Klinik braucht ein Integriertes Notfallzentrum

Die Behandlung ambulanter Notfälle soll zukünftig grundsätzlich in Integrierten Notfallzentren (INZ) stattfinden, in denen Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhaus eng zusammenarbeiten. Alle Krankenhäuser mit einer stationären Notfallstufe sollen ein solches INZ haben. Bestandteile des INZ sind Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern, die von der KVen organisiert werden und wirtschaftlich medizinisch eigenständig betrieben werden sowie ergänzend Notfallaufnahmen oder Ambulanzen, die eigenständig vom Krankenhaus betrieben werden.  Verbindungsstück dieser beiden Elemente ist der gemeinsame Tresen für die ambulanten Notfälle. Patienten durchlaufen dort ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren. Erst danach wird je nach Notwendigkeit entschieden, ob in der Portalpraxis oder in der stationären Notfallaufnahme behandelt werden muss.

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