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PflegestellenstärkungsgesetzKlinikverbund Hessen kritisiert Streichung des Versorgungszuschlags

Der Klinikverbund Hessen steht dem Entwurf des Pflegestellenstärkungsgesetzes in der am 01.08.2018 vom Bundeskabinett verabschiedeten Fassung grundsätzlich positiv gegenüber, kritisiert jedoch die geplante Streichung des Versorgungszuschlags für die Kliniken.

Pflege Altenheim
Pixabay
Pflege Altenheim

„Die am Bedarf orientierte Ausfinanzierung der Kosten des Pflegepersonals in den Kliniken bleibt ein richtiger Schritt, um die hochwertige Patientenversorgung in den Krankenhäusern auch in der Pflege zu sichern“, so Richard Kreutzer, Vorsitzender des Klinikverbunds Hessen, dem Verbund öffentlicher und kommunaler Kliniken in Hessen. „Aber auch eine vollständige Finanzierung der Pflegepersonalkosten wird so schnell keine neuen Pflegekräfte hervorzaubern“, stellt Clemens Maurer, stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes fest.

Deshalb müsse es jetzt im nächsten Schritt dringend darum gehen, wie konkret der Entwurf und die einzelnen Maßnahmen von den Krankenhäusern umgesetzt werden können. Hier erwartet der Klinikverbund Hessen für die öffentlichen und kommunalen Kliniken Hessens Unterstützung durch das Gesundheitsministerium, so Maurer.

Es sei nicht zielführend, im Gesetzentwurf die vollständige Finanzierung der Pflegepersonalkosten einzuführen und den Kliniken gleichzeitig den ursprünglichen Versorgungszuschlag, der jetzt Pflegezuschlag genannt wird, mit einem Volumen von 500 Millionen Euro zu streichen, ergänzt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbundes Hessen.

Kritik an neuen Regelungen des Kabinettsentwurfes

Dieser Zuschlag hatte mit den unmittelbaren Pflegekosten wenig zu tun. Statt den Kliniken diese Mittel zu entziehen, sei es wegen der Zweckbindung des neuen Pflegebudgets notwendig, dem Krankenhaus auch ausreichend Mittel für notwendige Investitionen zu belassen bzw. zur Verfügung zu stellen. Weitere Kritik übt der Klinikverbund an einigen Regelungen, die in den Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf neu aufgenommen wurden.

So sei es nicht hilfreich, dass nun die Finanzierung auf die tarifliche Vergütung der Pflegekräfte begrenzt werde. „Es gibt einfach Regionen“, so Schaffert, „in denen die Kliniken etwas drauflegen müssen, um überhaupt qualifiziertes Personal zu bekommen“. Auch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen auf dem Verordnungswege und die geplanten klinikbezogenen Pflegepersonalquotienten müssten genau analysiert und äußert kritisch begleitet werden.

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