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Weiterer Kiosk eröffnetKommen die Gesundheitskioske 2025 in der Regelversorgung an?

Hamburgs fünfter Gesundheitskiosk wurde gestern in Bramfeld eröffnet. Von einer bundesweit flächendeckenden Versorgung kann damit bisher noch keine Rede sein. Das BMG bekräftigte seinen Plan, die Kioske in die Regelversorgung aufnehmen zu wollen.

Gesundheitskiosk Bramfeld
Mobil Krankenkasse
Bei der Eröffnung des Gesundheitskiosks Hamburg-Bramfeld wurde intensiv über das bundesweite Ausrollen des Konzeptes diskutiert.

Zur Eröffnung des fünften Gesundheitskiosks in Hamburg-Bramfeld forderten die Gesundheit für Billstedt/Horn UG, die AOK Rheinland/Hamburg und die Mobil Krankenkasse (MKK) die Politik auf, endlich die bundesweite Etablierung von Gesundheitskiosken voranzutreiben. Das Erfolgsmodell Gesundheitskiosk müsse aus der Warteschleife in die Fläche kommen. Bisher stehen sie nur Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg und MKK zur Verfügung.

Wir wollen Gesundheitskioske als Regelversorgung etablieren und einen Rechtsanspruch für diese Versorgung für alle Menschen schaffen.

Laut Matthias Mohrmann von der AOK Rheinland/Hamburg „füllen sie erfolgreich eine Leerstelle im Gesundheitssystem, die es mit Blick auf dei Versorung vulnerabler Gruppen unbedingt zu schließen gilt.“ Hinter einer akuten Erkrankung stünden häufig weitreichendere Versorgungsprobleme, die ohne die Einbeziehung anderer Sozialleistungsträger nicht gelöst werden könnten. Der Vorstand der MKK, Mario Heise, ergänzte beim Pressegespräch: „Von dem präventiven Ansatz, die persönliche Gesundheitskompetenz zu stärken, profitieren alle.“

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Rechtsanspruch ab 2025?

Das bei der Eröffnung online zugeschaltete Bundesgesundheitsministerium in Person von Abteilungsleiter Michael Weller bekräftigte noch einmal, die Gesundheitskioske als Regelversorgung etablieren zu wollen. Man plane einen Rechtsanspruch für diese Versorgung für alle Menschen zu schaffen, unabhängig von ihrem Versichertenstatus, so Weller. Er stellte die wesentlichen Eckpunkte des neu gefassten Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vor. Der Entwurf solle kurzfristig in die Ressortabstimmung gehen. „Unser Ziel ist, das Gesetz im April ins Kabinett zu bringen, damit es möglichst im Januar 2025 rechtskräftig ist.“, sagte er.

Die AOK Rheinland/Hamburg begrüßt dies, sieht sie im GVSG doch einen „wichtigen Baustein für mehr Koordination in der ambulanten Versorgung.“ Die im Referentenentwurf genannten Instrumente und Einrichtungen könnten dazu maßgeblich beitragen. Alexander Fischer, Geschäftsführer der Trägergesellschaft ergänzte: „Es benötigt mehr Perspektive für die Pflegefachpersonen der Hamburger Gesundheitskioske.“ Projekte des G-BA Innovationsfonds, die eine positive Bewertung für die Aufnahme in die Regelversorgung erhalten, sollten nicht allein von der Initiative zweier Krankenkassen abhängig sein.

Auf lange Sicht sollen gemäß der Pläne des Bundesgesundheitsministeriums 1000 Gesundheitskioske in ganz Deutschland entstehen, um Personen in sozial benachteiligten Regionen zu beraten und ihre Versorgung zu koordinieren. Die Finanzierung soll in großen Teilen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen erfolgen unter Beteiligung der Kommunen.

 

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