
Nächste Runde im Streit um die deutsche Krankenhausreform. Klang es bei Karl-Josef Laumann und Karl Lauterbach auf dem Krankenhausgipfel kurz so, als stünden die Zeichen auf ein wenig Entspannung und Annäherung, legte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister nur einen Tag später wieder nach: Auf Bundesebene sei kein konsensfähiges Konzept vorgelegt worden, formulierte Laumann in einem Schreiben an die NRW-Krankenhäuser, das der „Rheinischen Post“ vorliegt. Eine neue Spitze gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und ein klares Zeichen dafür, dass Laumann auf Konfrontationskurs mit dem Bund bleibt.
Für ihn wäre es demnach „unverantwortlich, den in Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre gut vorbereiteten Reformprozess abzubrechen“, appellierte er an die Krankenhausträger. Für die Umsetzung des NRW-Krankenhausplans stünden rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. „Es wäre eine vertane Chance, auf eine Reform des Bundes zu warten, die noch im Ungefähren liegt“, warnte Laumann.
Bundesländer lassen Verfassungsmäßigkeit prüfen
Gemeinsam mit seinen Kollegen in den Bundesländern Bayern und Schleswig-Holstein will Laumann die geplante Reform jetzt auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Die drei Landesregierungen forderten dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten an. Die Länder wollen wissen, ob durch die Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. Das Gutachten soll Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger erstellen, der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. Mit Ergebnissen werde noch in diesem Frühjahr gerechnet, teilten die Länder mit.
Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist.
In dem Gutachten solle beleuchtet werden, ob der Bund durch zwingende Strukturvoraussetzungen für Versorgungsstufen und Leistungsgruppen noch im Rahmen seiner Kompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken handele oder stattdessen in die Krankenhausplanung der Länder hineinregiere, erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek: „Natürlich gibt es eine Verzahnung zwischen Planung und Vergütung. Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt.“ Es gebe die Vermutung, dass die Empfehlung der Regierungskommission weit über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinausgeschossen sei.
Die Länder dürfen im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden.
Auch Laumann formuliert deutlich: „Die Länder dürfen im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden.“ Minister Lauterbach müsse sich entscheiden: „Will er eine Krankenhausreform umsetzen, die quasi alleine unter wissenschaftlichen Laborbedingungen entworfen worden ist, oder will er die Expertise der Praktiker mit einbeziehen und aus den Erfahrungen anderer lernen.“
Lauterbach verspricht „Miteinander“
Lauterbach hatte unterdessen versucht, dem Streit etwas an Schärfe zu nehmen. Er versicherte, dass er die Reform mit den Ländern durchbringen wolle: „Das wird im Miteinander gelöst“, betonte der Minister im ARD-„Morgenmagazin“: „Wir wollen ein bisschen mehr Zentralisierung, so dass die Spezialbehandlungen dort gemacht werden, wo sie am besten gemacht werden. Dann könnten wir auch vom Ergebnis besser sein.“ Erste Eckpunkte zu der geplanten Reform wolle Lauterbach bis zum Sommer vorstellen.
Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache – sie wird nicht angetastet.
Auch aus anderen Bundesländern waren zuletzt immer wieder kritische Töne zu hören. Manne Lucha etwa, der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, pocht vehement auf die Zuständigkeit der Länder bei der Krankenhausplanung. Diese sei und bleibe Ländersache, „sie wird nicht angetastet“, sagte der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Der Bund und alle Länder hätten sich im Vorfeld der Reformberatungen auf ein Verfahren verständigt, das den Ländern ein starkes Mitspracherecht zuspreche, so Lucha. Der Gesetzentwurf solle im Bundesrat zustimmungspflichtig sein, die Länderkammer müsse also zustimmen. „Außerdem muss und soll es Länderöffnungsklauseln geben, genau das ist zwingend, um die Länderkompetenz in diesem Bereich verfassungsgemäß zu wahren", betonte Lucha.
Gleiche Töne aus Thüringen: Das Gesundheitsministerium plädiert ebenfalls dafür, dass die Länder eigene Spielräume bei der Klinikplanung behalten. „Wir begrüßen die Reform grundsätzlich, weil sich an dem Vergütungssystem der Kliniken etwas ändern muss“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Eine Öffnungsklausel, die den Ländern entsprechend der Situation vor Ort Handlungsspielräume erlaube, sei aber wichtig.






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