
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat nach einem Urteil des Bundessozialgerichts rund 400 Ärzten zum Jahresende gekündigt. Betroffen sind sogenannte Poolärzte, die sich am Ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen, teilte die KVSH mit. Dem Urteil zufolge gelten auf Honorarbasis tätige Poolärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch als Selbstständige, wenn sie in eine Notdienstorganisation eingebunden sind.
Das Problem aus Sicht der KVSH: Mit einiger Wahrscheinlichkeit unterliegen sie damit neben ihren persönlichen Sozialabgaben zusätzlich der Sozialversicherungspflicht der Deutschen Rentenversicherung, für die die KVSH Arbeitgeberanteile zahlen müsste.
Wir können nicht ausschließen, dass das Urteil weitere Auswirkungen auf unsere flächendeckende Versorgung mit Notfallpraxen hat.
Poolärzte sind Ärzte, die in Schleswig-Holstein nicht niedergelassen sind, aber freiwillig im Ärztlichen Bereitschaftsdienst arbeiten. Sie übernehmen nach KVSH-Angaben bisher bis zu 30 Prozent der anfallenden Dienste.
„Der ohnehin schon zur Sprechstundenzeit überlasteten Ärzteschaft werden damit weitere Belastungen in Form zusätzlicher Nacht- und Wochenenddienste aufgebürdet“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Monika Schliffke. „Wir können momentan auch nicht ausschließen, dass das Urteil weitere Auswirkungen auf unsere flächendeckende Versorgung mit Notfallpraxen hat.“
Schliffke appellierte an die Politik, eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, um die Poolärzte analog den Notdienstärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht auszunehmen. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) reagierte mit dem Hinweis, dass sie sich auf Bundesebene gemeinsam mit anderen Ländern mehrfach für eine schnelle und pragmatische Lösung eingesetzt habe. Der Bundesgesundheitsminister und der Bundesarbeitsminister seien gefordert, schnell zu handeln.





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