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KrankenhausreformWarken gibt mehr Zeit – Vorhaltepauschalen und Grouper bleiben

Länder und DKG fordern Änderungen am KHVVG. Laut Ministerin Warken soll es „alltagstauglicher“ werden und sie zeigt sich in einigen Punkten kompromissbereit– jedoch nicht in allen.

Pressekonferenz Bund-Länder-Treffen 3. Juli 2025
Alexandra Heeser
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellt sich zusammen mit Melanie Schlotzhauer (SPD), Senatorin für Gesundheit, Soziales und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, sowie Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW den Fragen der Presse.

Die Nachbesserung der Krankenhausreform ist Konsens der neuen Koalition. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass dies gesetzlich „bis zum Sommer 2025“ erfolgen soll. Gestern gab es bereits Gespräche der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Verbandsvertretern. Heute haben sich die Amtskollegen und -kolleginnen aus den Ländern das erste Mal mit ihr anlässlich der Korrekturverhandlungen für die Krankenhausreform getroffen.

Erwartungsgemäß gab es kein finales Ergebnis. Dennoch scheint das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf vorliegende Forderungen der Länder größtenteils einzugehen: Warken will den Ländern mehr Zeit für die Umsetzung der Reform geben und mehr Ausnahmeregelungen erlauben – vor allem auf dem Land sollen die Fristen für die Erfüllung der Qualitätskriterien verlängert werden. „Wir passen die Krankenhausreform so an, dass sie wirkt, aber auch alltagstauglich wird“, erklärt Warken auf der Pressekonferenz in Berlin.

Wir passen die Krankenhausreform so an, dass sie wirkt, aber auch alltagstauglich wird.

Zudem werden die 60 Leistungsgruppen aus NRW – plus die Leistungsgruppe Spezielle Traumatologie – der Reform zugrunde gelegt und die Fristen bei den Prüfprozessen angepasst. Bei der Definition der Fachkliniken konnte man sich noch nicht einigen, erklärte Warken. Diese wurde vom Leistungsgruppenausschuss vergangene Woche gegen die Stimme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in die Hände des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gegeben. Aber auch hier zeigte sich die Bundesgesundheitsministerin zuversichtlich, eine Einigung mit den Ländern erlangen zu können.

Zugeständnisse an Länder

Die fünf unionsgeführten Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) forderten bereits vor dem Bund-Länder-Treffen heute umfassende Nachbesserungen am KHVVG für eine flexiblere, regional angepasste und praxistaugliche Krankenhausplanung. In einem gemeinsamen Positionspapier, das sie am Montag Warken vorlegten, kritisierten sie vor allem die Mindestvorhaltezahlen und forderten mehr Ausnahmen. Diese Kritik scheint im BMG angekommen zu sein, schaut man die Ergebnisse des heutigen Treffens an.

Zudem erklärte sich der Bund jüngst bereit, die Betriebskosten in Höhe von vier Milliarden Euro über den Sofort-Transformationsfonds als Überbrückungshilfe für die angeschlagenen Kliniken zu finanzieren. Bezüglich dieses Zugehens zeigte sich Karl-Josef Laumann (CDU) „dankbar“ und war sicher, dass mit diesen Geldern das System stabilisiert werden könne und es kein neuerliches Geld brauche.

Auch soll Geld für die IT-Sicherheit der Kliniken aus dem Transformationsfonds fließen, was die Länder ebenfalls freut, die eigentlich für Investitionen zuständig sind.

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Der Bund erhöht zusätzlich seinen Anteil am Transformationsfonds – zumindest für die kommenden vier Jahre – auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr und reduziert damit den Länderanteil um 40 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro. Diese Mittel werden – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – nicht aus GKV-Beiträgen erfolgen, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur bereitgestellt, bestätigte Warken heute noch einmal.

Sie sehen mich sehr zufrieden.

Kein Wunder also, dass sich Laumann und Melanie Schlotzhauer (SPD) im Anschluss an das Treffen lobend äußerten. „Sie sehen mich sehr zufrieden“, beteuerte Schlotzhauer, die – ebenso wie ihr Nordrhein-Westfälischer Kollege – sehr zuversichtlich ist, über den Sommer zu einer konstruktiven Lösung zu kommen. Laumann betonte, dass die heutigen Gespräche „den Geist des Koalitionsvertrages in vollem Umfang aufgenommen haben und ich bin sicher, dass wir am Ende zu einem wirklich guten Gesetz kommen“. Er zeigte sich zuversichtlich, dass sowohl die A- als auch die B-Länder den Entwurf aus dem BMG mittragen werden, weil man auf die Länder zugegangen sei und sie frühzeitig eingebunden habe.

Die neue Gesundheitsministerin scheint – im Gegensatz zu ihrem Vorgänger – den Ländern genau zuzuhören und ihre Forderungen ernst zu nehmen. Auch wenn die SPD den Unionsvorstoß Anfang der Woche missbilligte, werden die Positionen der CDU/CSU wahrscheinlich weitestgehend auch von den A-Ländern gestützt werden. Das ließ Schlotzhauer durch die Blume heute auf der Pressekonferenz durchblicken.

Vorhaltevergütung und Grouper bleiben

Die Länder übten in ihrem Positionspapier – wie im Übrigen die DKG – Kritik an der Vorhaltevergütung, die falsche Anreize schaffe und forderten eine realitätsnähere Finanzierung. An dieser Stelle erteilte Warken heute den Ländern eine klare Absage: „Es wird keine Abkehr von den Vorhaltepauschalen geben“, erklärte sie auf Nachfrage der Presse. Es werde bezüglich der Vorhaltefinanzierung jedoch die budgetneutrale Phase um ein Jahr verlängert, so dass diese die Jahre 2026 und 2027 umfasst. Daran schließt sich dann die Konvergenzphase in den Jahren 2028 und 2029 an, so dass die Krankenhausreform erst 2030 scharf geschaltet wird.

Es wird keine Abkehr von den Vorhaltepauschalen geben.

Laumann kann damit gut leben: „Wir werden für jedes Krankenhaus sehen, wie sich die Vorhaltepauschale mit dem Grouper gestaltet. Dann wird das evaluiert. Wenn sich die Vorhaltepauschale also so entwickelt, wie Herr Lauterbach es geglaubt hat, dann ist alles okay, dann wird auch keiner etwas gegen diese Pauschale sagen. Wenn es jedoch so sein wird, wie einige Länder und auch die Krankenhäuser befürchten, werden wir nicht umhinkommen, weitere Änderungen an dieser Stelle vorzunehmen. Daher bin ich persönlich ein Stück weit entspannt, weil wir die längere Konvergenzphase haben.“

Ein weiterer Streitpunkt ist die Forderung der Abkehr vom InEK-Grouper als Finanzierungsgrundlage. Die unionsgeführten Länder hatten als Grundlage den NRW-Grouper gefordert. Auch hier fand Warken heute klare Worte: Der InEK-Grouper bleibe.  Sie gestand jedoch zu, dass auch dieser noch weiterentwickelt werde.

Warnung vor Verwässerung

Während die einen mehr Ausnahmen fordern, warnt Prof. Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika (VUD), „dass die unter dem Begriff ‚Verbesserungen‘ diskutierten Änderungen nicht zu einer Verwässerung der Reformziele führen“. Er fordert weiterhin klare bundeseinheitliche Strukturvorgaben. Den CDU-Länderforderungen setzt er entgegen, dass die im KHVVG vorgesehenen Qualitätsvorgaben dem Ziel dienen, eine hochwertige Versorgung zu gewährleisten und weitere Ausnahmeregelungen das Reformziel gefährden würden.

Das Gleiche gelte auch für die Mindestvorhaltezahlen, die ebenfalls notwendig seien, um die Versorgungsqualität sicherzustellen. „Eine Abweichung wäre für ein Mehr an Qualität hinderlich und verhindert zudem, Leistungen zu konzentrieren“, ist sich Scholz sicher. Daher fordert er für die Universitätsklinika bezüglich der Anpassungen zum KHVVG, dass diese auch bei den Geldern aus dem Transformationsfonds angemessen berücksichtigt werden. „Dies ist gerade für die gewollte Konzentration von Versorgungsangeboten entscheidend“, so der Mediziner.

Es bleibt spannend, welche Forderungen das BMG am Ende in den Entwurf aufnimmt. Das Treffen heute erweckte den Eindruck, als ob Warken auf die Länder und die Kliniken zugeht. Sie bekommt dafür auch einen Vertrauensvorschuss von den Ländern, die nicht mehr auf eine Zustimmungspflicht bei dem Gesetz pochen. Das lässt hoffen, dass das Korrekturgesetz wirklich bis zum Jahresende in Kraft treten kann.

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