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DKG zum Krankenhaus-Report der AOKMindestmengen alleine sind keine Lösung

Mindestmengen sind ein längst eingeführtes und auch von den Krankenhäusern anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung. Sie in Bereichen weiterzuentwickeln, wo sie sinnvoll sind, steht für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) außer Frage.

Krankenhausflur
Foto: Fotolia (beerkoff)
Symbolfoto

Die DKG reagierte damit auf den heute veröffentlichten Krankenhaus-Report 2017 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), in dem vielen Kliniken Deutschlands vorgehalten wird, die Mindestmengenvorgaben nicht einzuhalten. Der Report enthält auch neue Analysen zur Verbesserung von Behandlungsergebnissen im Bezug auf die Häufigkeit der durchgeführten Eingriffe.

Die AOK setzt sich seit langem dafür ein, die Mindestmengenregelungen in der stationären Versorgung auszuweiten. Sie geben vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik durchgeführt werden muss. "Die Mindestmengenregelungen müssen zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe", fordert deshalb Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gibt es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen.

"Die mit der Krankenhausreform geschaffenen neuen gesetzlichen Grundlagen - mit erleichterten Festsetzungsmöglichkeiten bei den Schwellenwerten auf der einen und Ausnahmemöglichkeiten bei erwiesener Qualität auf der anderen Seite - sind eine gute Grundlage, Mindestmengen für weitere relevante medizinische Leistungen einzuführen und die Bestehenden weiterzuentwickeln", erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Mehr Mut und Willen bei der Umsetzung

Als Beleg für den Report zieht die AOK unter anderem Operationen an der Speiseröhre sowie der Bauchspeicheldrüse heran. Führten 2014 rund 700 Krankenhäuser rund 12.000 Bauchspeicheldrüsenoperationen durch, so erreichte knapp die Hälfte der Häuser die Mindestmenge von zehn nicht. Bei den Eingriffen an der Speiseröhre waren es fast drei Viertel aller Kliniken. "Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten. Per Gesetz sind diese Leistungen von den Krankenkassen dann auch nicht zu bezahlen. Bei der Umsetzung dieses Weges brauchen wir deutlich mehr Mut und Willen aller Beteiligten", so Litsch.

"Für viele Leistungen erfolgen umfassende Auswertungen über Komplikationen und Infektionen. Auch machen die Kliniken ihre Leistungszahlen bei einzelnen Operationen transparent, so dass sich Patienten sehr gut über Qualität und Leistungsspektrum der Krankenhäuser informieren können", sagte Baum. Maßstab für die DKG bei den Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist, mit untersten Schwellenfestlegungen Gelegenheitsleistungen auszuschließen und mit Flexibilitätskorridoren dort zu arbeiten, wo es für höhere Schwellenwerte gesicherte Anhaltspunkte gibt. Die Logik, bei 50 Operationen darf man, bei 49 nicht, ist nicht nachvollziehbar und dient auch nicht der Sicherung der Versorgung, die bei z. B. 75.000 Schilddrüsenoperationen auch in der Fläche gesichert sein muss.

Zusammenhang zwischen Häufigkeit und Ergebnis

Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken in der Mindestmengenregelung: "Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst. Seine Erfahrung zeigt sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen wird in Deutschland nicht umgesetzt." Wichtig seien außerdem die Einhaltung von Leitlinien und die Organisationsstruktur des Krankenhauses. "Eine abgestimmte, eingeübte Prozesskette geht naturgemäß immer mit höheren Mengen einher", so Bauer, der mit einem Appell schließt: "Wir wissen längst, was zu tun ist, nur müssen wir auch tun, was wir wissen."

Interdisziplinäre Teams notwendig

"Die Studien des Reports zeigen, dass bei hochkomplexen Leistungen, wie Krebsoperationen an der Speiseröhre Mindestmengen alleine keine Lösung sind. Notwendig sind interdisziplinäre Teams und den gesamten Behandlungsprozess umfassende organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen - von der OP bis zur Versorgung auf der Intensivstation. Die Krankenhäuser sind längst dabei, solche Strukturen in spezialisierten Zentren zu entwickeln. Auch der Gesetzgeber hat mit der Krankenhausreform dafür neue Grundlagen geschaffen. Umso unverständlicher ist, dass die Krankenkassen die Bildung und Förderung von Zentren erschweren bzw. die Anwendung der neuen Fördermöglichkeiten systematisch verweigern. Anders ist die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen die von der Schiedsstelle festgelegten neuen Förderbedingungen für mehr Zentren nicht zu erklären", so der DKG-Hauptgeschäftsführer.

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