
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung des Krankenhausgesetzes beschlossen. Die Menschen müssten auch in dünn besiedelten Gebieten gut versorgt werden, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Gleichzeitig sollten Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten und sich weiter spezialisieren.
Das Gesetz setzt die Krankenhausreform des Bundes um, die am 15. April mit dem Krankenhausanpassungsgesetz in Kraft getreten ist, und passt zugleich das Verfahren der Landeskrankenhausplanung an. „Das Krankenhausgesetz sorgt für eine verbesserte Steuerungsfähigkeit, Planungssicherheit und Versorgungsqualität“, erklärte Grimm-Benne im Landtag.
Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt 44 Krankenhäuser an 53 Standorten.
MD prüft bereits
Für die Krankenhäuser im Land ist das Verfahren bereits im Gang. Sachsen-Anhalt hatte nach eigenen Angaben im April vergangenen Jahres als eines der ersten Länder mit der kooperativen Planung gemeinsam mit den Kliniken begonnen. Derzeit prüft der Medizinische Dienst (MD) die Strukturvoraussetzungen der Leistungsgruppen an den Krankenhäusern. Nach Vorlage der Prüfergebnisse will die Planungsbehörde diese mit dem ermittelten Versorgungsbedarf abgleichen und verschiedene Planungsszenarien analysieren. Im Ergebnis soll ein Entwurf für einen neuen Krankenhausplan entstehen, dem der Krankenhausplanungsausschuss zustimmen muss. Das Verfahren mündet in der Zuweisung von Leistungsgruppen an die einzelnen Standorte.
Die Barmer-Krankenkasse drängt auf einen Krankenhausplan, der eine langfristige Perspektive bietet. „Wir brauchen tragfähige Lösungen, die vom Land mit allen Akteuren erarbeitet werden, für einen Zeithorizont von mindestens zehn Jahren“, erklärte Landesgeschäftsführerin Birgit Dziuk. „Das Land sollte jetzt die Chance für ein Gesamtkonzept nutzen und die stationären und ambulanten Strukturen sowie den Rettungsdienst miteinander verzahnen.“









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