
Die Regierungsfraktionen in Sachsen-Anhalt haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes in den Landtag eingebracht. Damit will das Land die Vorgaben des Krankhausanpassungsgesetzes des Bundes umsetzen und zugleich die eigene Krankenhausplanung neu aufstellen.
Die Landeskrankenhausplanung soll künftig anhand der bundesgesetzlich definierten Leistungsgruppen erfolgen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) betonte, der Gesetzentwurf schaffe eine „rechtssichere Grundlage" für die Leistungsgruppenzuweisung. Vereinheitlichungen und die Digitalisierung des Antragsverfahrens sollen das komplexe Planungsverfahren für alle Beteiligten erleichtern.
Spezialisierung und Kooperation als Leitlinien
„Die Menschen müssen auch in dünn besiedelten Gebieten gut versorgt sein. Gleichzeitig sollen Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten", sagte Grimm-Benne. An diesem Spagat arbeite man bereits: Krankenhäuser kooperierten enger, spezialisierten sich stärker und bauten ambulante Angebote aus. Diesen Weg wolle man mit dem neuen Krankenhausgesetz konsequent weitergehen.
Die zentralen Regelungsbereiche im Überblick
- Leistungsgruppen: Einführung und Zuweisung von Leistungsgruppen für somatische Krankenhäuser
- Sektorenübergreifende Versorgung: Möglichkeit zur Planung integrierter Versorgungseinrichtungen, insbesondere für ländliche Regionen
- Krankenhausplanung: Weiterentwicklung und präzisere Abbildung der Planungsinstrumente
- Digitalisierung: Umstellung des Antragsverfahrens auf digitale Prozesse
- Anpassung an die Praxis: Berücksichtigung von Erfahrungen und Erkenntnissen aus der bisherigen Krankenhausplanung
Erklärtes Ziel der Landesregierung bleibe eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung.









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