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KrankenhausreformNoch immer keine Einigung auf Eckpunkte

Nach den Gesprächen der Bund-Länder-Gruppe zur Krankenhausreform gab es erneut keine finale Einigung. „Es sind noch Punkte offen“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Eine Verständigung auf Eckpunkte einer Reform sieht er jedoch in greifbarer Nähe.

Pressekonferenz Manne Lucha, Karl Lauterbach
Thieme/Screenshot Phoenix
Manne Lucha (Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg) und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bei der Pressekonferenz am 29. Juni 2023.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sieht eine Verständigung mit den Ländern auf Eckpunkte einer Krankenhausreform in greifbarer Nähe, trotz noch offener Fragen. Man sei sehr viel weiter gekommen und habe in einigen Punkten Gemeinsamkeiten entdeckt, sagte der SPD-Politiker am 29. Juni nach Beratungen mit seinen Länderkollegen in Berlin.

Etwa was die Sicherstellungszuschläge für Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung betrifft, oder auch das Vorhaltebudget. Dieses System sei richtig, um „Qualität der Versorgung zu garantieren“, sodass unabhängig von den Fallzahlen das Budget da sei. In den wichtigsten Punkten gebe es mehr Gemeinsamkeit als Konflikt, so der Minister.

Lauterbach hält am Zeitplan fest

Vorgesehen seien noch weitere Gespräche bei der Gesundheitsministerkonferenz in der kommenden Woche und dann eine abschließende Runde am 10. Juli 2023 mit den Koalitionsfraktionen – man werde „open end“ tagen, so Lauterbach. Über den Sommer gelte es dann ein Gesetzentwurf erarbeiten. Die Reform solle wie vorgesehen am 1. Januar 2024 in Kraft treten können.

Der Vorsitzende der Länderressortchefs, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, machte deutlich, dass man sich aufeinander zubewegt habe, um zu einer Einigung zu kommen. Es gehe um das richtige Angebot am richtigen Ort mit richtiger Ausstattung. „Wir benötigen die Reform“, stellte Lucha klar. Das „window for opportunity“ sei jetzt offen.

Lauterbach betonte, dass derBund an derVeröffentlichung von Daten zur Qualität von Klinikangeboten festhalten will. Dafür sollen die Verteilung genauer definierter Leistungsgruppen auf die Kliniken und auch eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“) transparent gemacht werden. Gemeint sind damit Einstufungen des Kliniknetzes in Stufen mit einheitlichen Mindestanforderungen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Über die „Level“ als Instrument zur Finanzierung war bereits zuvor keine Einigkeit mit den Ländern erzielt worden.

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