
CSU und Freie Wähler unterzeichneten am 26. Oktober den Koalitionsvertrag für Bayern. Dieser beinhaltet aus Sicht der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) positive Impulse für die Krankenhäuser im Freistaat. So sollen in den nächsten fünf Jahren die Krankenhausinvestitionen auf eine Milliarde Euro erhöht werden. Ebenso wird das Förderprogramm für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum zur Bewältigung des Strukturwandels in Höhe von 100 Millionen Euro für fünf Jahre fortgesetzt. Dies sei ein wichtiges Signal für die Bevölkerung, auch im Hinblick auf die anstehende Krankenhausreform, so Landrätin Tamara Bischof, Vorsitzende der BKG.
BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen betont: „Die Festschreibung der Krankenhausmilliarde für Investitionen entspricht der nötigen Investitionsquote und stärkt unsere guten Krankenhausstrukturen. Der Freistaat stellt die richtigen Weichen für die Gestaltung der geplanten Krankenhausreform im Sinne wohnortnaher und qualitativ hochwertiger Versorgung in Bayern. Jetzt muss auch der Bund Verantwortung übernehmen: Bundesminister Lauterbach muss endlich auch die Betriebskosten der Kliniken auskömmlich über den Landesbasisfallwert refinanzieren. Die Inflationslücke muss verlässlich ausgeglichen werden.“
Flächendeckende Versorgung sicherstellen
Laut Koalitionsvertrag soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Gewinnung und Ausbildung von Notärzten, Notfallsanitätern sowie die Stärkung der Notfallambulanzen und Rettungsleitstellen gelegt werden, um eine flächendeckende Notfallversorgung sicherzustellen. Verschiedene Anreizsysteme wie Landarztprämie, Stipendienprogramme für Medizinstudierende oder Landarztquote im Medizinstudium hätten sich bewährt und sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Auf Bundesebene will sich die Koaltion für eine Abschaffung des DRG-Systems in der aktuellen Form einsetzen und gleichzeitig für eine leistungsgerechte Bezahlung ärztlicher Leistungen durch die Abschaffung der Budgetierung und eine Reform der Bedarfsplanung. Bewährte Versorgungsstrukturen sollen aufrechterhalten und Länderkompetenzen gewahrt bleiben. Die Grund- und Notfallversorgung müsse auch künftig im ganzen Land gesichert bleiben. „Daher setzen wir uns für einen weiten Handlungsspielraum der Länder bei der anstehenden Krankenhausreform, eine langfristig auskömmliche, nachhaltige Krankenhausfinanzierung und die Weiterführung der bayerischen Krankenhausplanung unter Einbezug des stationären und ambulanten Bereichs, des Rettungswesens, der Leistungsträger und der Landkreise ein“, heißt es im Koalitionsvertrag.






Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen