
Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in ganz Deutschland soll bald auch ein interaktiver Klinik-Atlas Auskunft geben. Der Bundestag beschloss am Abend des 19. Oktober 2023 das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) der Ampel-Koalition. CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen.
Das neue Transparenzverzeichnis soll im Mai 2024 starten und als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten informieren. Konkret soll zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Die Angaben sollen übersichtlich und allgemeinverständlich sein und aktualisiert werden, wie das Ministerium erklärte.
Mit dem Gesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) sagte, obwohl bekannt sei, dass es große Unterschiede in der Qualität der Krankenhäuser gebe, würden Menschen bei der Wahl der Klinik oft allein gelassen. „Die Menschen haben keine gute Basis, um diese Entscheidung zu treffen. Das wollen wir verändern.“ Mit den Informationen des Transparenzverzeichnisses „geben wir erstmalig den Menschen ein Instrument in die Hand, klüger und besser informiert für sich und ihre Angehörigen, für ihre Freunde die richtige Klinik zu wählen“.
Gute Entscheidungsbasis oder überflüssig?
Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hielt das neue Instrument dagegen für überflüssig. „Dinge, die die Welt nicht braucht – nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz.“ Die Informationen zur Wahl eines Krankenhauses ließen sich auch über die Weiße Liste abrufen. Diese wurde schon vor mehr als zehn Jahren von der Bertelsmann Stiftung und den Dachverbänden der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen erstellt.
Dinge, die die Welt nicht braucht – nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz.
Auch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung äußerte sich kritisch: „Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung und bahnt den Weg in eine unmittelbar, bis ins Detail staatlich gelenkte Gesundheitsversorgung.“ Dadurch werde die Gesundheitsversorgung von der gemeinsamen Selbstverwaltung entkoppelt. Gleichermaßem wolle das Bundesgesundheitsministerium mit diesem Gesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgehen und direkt auf das IQTIG zugreifen, ohne aber selbst dafür zu bezahlen oder für die Ergebnisse zu haften, kommentierte die Bundesvereinigung weiter.
Die Universitätsklinika hingegen begrüßen die Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes durch den Bundestag als ersten wichtigen Schritt in der Umsetzung der Krankenhausreform. „Das Krankenhaustransparenzgesetz ist der Beginn der Umsetzung der Krankenhausreform. Als Nächstes müssen die Maßnahmen zu konkreten Strukturveränderungen angepackt werden“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
Neben Transparenz soll auch Liquidität verbessert werden
Das Gesetz sieht auch mehrere Regelungen vor, um die Liquidität der Kliniken zu stärken, wie Lauterbach sagte. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist das Gesetz nicht. Es soll eine grundlegende Reform zur Neuaufstellung der Kliniken mit Änderungen bei der Finanzierung ergänzen, an der Bund und Länder arbeiten.
Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:
- Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen
- Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
- Vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert wurden.








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