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April 2024Bundeskabinett verabschiedet Krankenhaustransparenzgesetz

Ab April 2024 soll das interaktive Transparenzverzeichnis über Klinikstandorte informieren. Der Gesetzesentwurf dazu wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Neuigkeiten gibt es auch zum Referentenentwurf für die Krankenhausreform.

Prof. Karl Lauterbach
Gassmann/Thieme
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einer Pressekonferenz.

Über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland sollen sich Patientinnen und Patienten bald auf einem staatlichen Online-Verzeichnis informieren können. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) vor, die das Bundeskabinett am 13. September auf den Weg gebracht hat.

Das „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustranzparenzgesetz) soll in verständlicher, interaktiver Form über das Angebot am jeweiligen Klinikstandort aufklären. Der Start wird für April 2024 angestrebt. Das Gesetz soll die geplante Krankenhausreform mit Neuregelungen zur Finanzierung ergänzen, auf deren Grundzüge sich Bund und Länder mehrheitlich verständigt hatten.

Folgende Informationen soll das Transparenzverzeichnis bieten:

  • „Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet“, erläuterte das Ministerium.
  • Dazu sollen die Kliniken künftig zusätzliche Daten melden müssen – unter anderem zu vorgehaltenem Personal wie Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten. Die Institute InEK und QITIG sollen die Angaben dann mit vorhandenen anderen Daten zusammengeführen und zur Veröffentlichung aufbereiten.
  • Eingeordnet werden sollen die Kliniken im Verzeichnis auch nach Versorgungsstufen („Level“) – von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Den Stufen zugeteilt werden sollen sie auf Basis von 65 Leistungsgruppen, die medizinische Leistungen näher bezeichnen – etwa Infektiologie, Kinder- und Jugendchirurgie, Augenheilkunde, Urologie, Intensivmedizin.

„Das Krankenhaustransparenzgesetz ist wichtiger Bestandteil unserer Krankenhausreform“, so Lauterbach. Patienten hätten ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten. Der interaktive Krankenhaus-Atlas mache die Qualtität der Häuser transparenter und stärke so die Entscheidung der Patientinnen und Patienten. „Mehr Transparenz ist überfällig und hilft Krankenhäusern wie Patienten gleichermaßen“, erläutert Lauterbach. Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte leisteten phantastische Arbeit, aber trotzdem könne nicht jeder alles. Spezialisierung könne Menschenleben retten und so das Qualitätsniveau der stationären Versorgung sichern.

Es ist kein Lieblingsprojekt der Länder.

In der Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss ging Lauterbach auf Kritik am Gesetz ein. Die Selbstverwaltung bereite die Daten vor, aber der Bund wolle auch sichergehen, dass sie veröffentlicht werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hätte ebenfalls Vorbehalte gegen das Gesetz. „Viele Partner der Selbstverwaltung wünschen diese Transparenz nicht“, so der Minister. Der Bund übernehme die Veranwortung für die Veröffentlichung der Daten. Auf Länderseite, auf der man das Gesetz nicht unmittelbar begrüße, müsse man sich damit abfinden. „Es ist kein Lieblingsprojekt der Länder“, es sei aber notwendig für die Bevölkerung.

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Auf die Frage zur Wirkmacht des Verzeichnisses und wie schnell man Verhaltensänderungen bei der Bevölkerung wahrnehmen könne, sprach Lauterbach die hohe Krankenhausdichte an. „Sehr gute Kliniken für fast jeden Eingriff sind sehr schnell erreichbar“. Beispiele mit einer Anfahrt zum Klinikum von 200 Kilometern seien vollkommen unrealistisch.

Referentenentwurf zur Reform könnte Anfang November kommen

Lauterbach äußerte sich auch zum aktuellen Stand der Krankenhausreform. Es gebe wöchentliche Treffen und er sei im stetigen Austausch mit allen Beteiligten. „Die Arbeit an der Reform geht gut voran.“ Die Erstellung des Referentenentwurfs sei sehr aufwendig, da es keine international bereits genutzten Grouper (Vorhaltepauschalen, Leistungsgruppen) gebe, den man verwenden könne. Ende September sei eine Redaktionskonferenz mit den vier beteiligten Ländern (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) geplant, zur Erstellung des Textes für den Referentenentwurf. Danach folge noch eine Prüfung durch die Länder. Vielleicht liegt dann Anfang November etwas auf dem Tisch?

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