
Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ setzt sich in ihrer 11. Stellungnahme für die Reduzierung der Bürokratie in Krankenhäusern ein. Um dies zu erreichen, sollen Krankenhäuser und Selbstverwaltung Dokumentationspflichten selbstkritisch überprüfen, der Austausch von Daten weiter standardisiert sowie die elektronische Patientenakte erweitert werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium heute mit.
Laut Leiter der Regierungskommission, Prof. Tom Bschor, sei der Bürokratieabbau im Krankenhauswesen gleichermaßen notwendig wie machbar. Dafür bräuchte es jedoch ein Bündel an Einzelmaßnahmen. Die Kommission hat daher „anhand definierter Kriterien wie Ausmaß der Aufwandsreduktion, Umsetzbarkeit, und geringe unerwünschte Folgen einen großen Katalog an Vorschlägen bewertet, Maßnahmen priorisiert und zehn konkrete Empfehlungen entwickelt, die eine erhebliche Bürokratieentlastung ermöglichen.“
So soll der Bürokratieabbau beschleunigt werden
- Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit dem Ziel einer automatisierten und bundesweit einheitlichen Übertragung erforderlicher Berichte der Krankenhäuser.
- Überprüfung auf Sinnhaftigkeit von Vorgaben zu Berichts- und Dokumentationspflichten durch Gremien der Selbstverwaltung und des medizinischen Dienstes in regelmäßigen Abständen.
- Strukturierte Prüfung selbst auferlegter Berichtspflichten und Abbau unnötiger bürokratischer Anforderungen seitens der Krankenhäuser und Krankenhausverbände.
- Derzeit noch parallel laufende Strukturprüfungen sollten mittelfristig in einem einheitlichen Prüfprozess für die künftigen Leistungsgruppen zusammengefasst werden.
- Entlastung von Ärztinnen und Ärzten durch Pflegefachkräfte und andere kompetente nichtärztliche Berufsgruppen, die mehr Kompetenzen etwa bei der Verordnung von Heil- bzw. Hilfsmitteln und Krankentransporten bekommen müssen.
- Wissenschaftliche Untersuchung der Möglichkeit eines bundesweit einheitlichen digitalen Standards zum Austausch von Datenträgern (unter Berücksichtigung bereits bestehender Meldesysteme).
- Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anforderungen an von Krankenhäusern zur Verfügung zu stellenden Angaben im Rahmen von Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.
- Vereinheitlichung von bislang unterschiedlichen Vorgaben zur Personalbemessung im Krankenhaus. Auch sollten die von den Krankenhäusern zu übermittelnden Daten an einen einzigen Datenserver übermittelt werden, auf den alle Stellen, die die Angaben überprüfen müssen, Zugriff hätten.
- Verhandlungen über die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht von den Fallpauschalen abgedeckt werden, sollten künftig nicht mehr individuell durch die einzelnen Krankenhäuser, sondern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Antragstellung, erfolgen.
- Im Zuge der Einführung von Leistungsgruppen sollen Strukturprüfungen die Einzelfallprüfungen auf die Korrektheit von Behandlungsabrechnungen ersetzen.
Prof. Karl Lauterbach hält motivierte Fachkräfte für die wichtigste Ressource in deutschen Krankenhäusern. „Sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten, sorgt nicht nur für eine schlanke Verwaltung, sondern auch für mehr Zeit für die eigentliche Krankenbehandlung. So leistet der Abbau von überflüssigen Dokumentationen auch einen Beitrag für mehr Qualität und Sicherheit in der Versorgung.“
Erst im August hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft sich mit 55 Vorschlägen zur Entbürokratisierung in Kliniken an die Öffentlichkeit gewandt. Diese lassen sich auf fünf Kernanliegen subsumieren: Reduzierung von Nachweispflichten, realistische Büürokratiefolgenabschätzung durch die Gesetzgebung, ausreichende Umsetzungsfristen, klare Trennung von Normgebung und -umsetzung sowie mehr Digitalisierung.






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