Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

KommentarRegistermodernisierungsgesetz – Chance und Risiko zugleich

Das KHZG zieht in einem Maße die Aufmerksamkeit auf sich, dass eine andere gesetzgeberische Maßnahme leicht übersehen werden könnte. Dr. Pascal Grüttner hätte das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG), das Anfang März im Bundesrat verabschiedet wurde, fast nicht bemerkt.

Dr. Pascal Grüttner
MSD Photography Köln
Dr. Pascal Grüttner, Leiter IT der Hospitalvereinigung der Cellitinnen und Stv. Vorsitzender Digital Health e.V.

Die Steueridentifikationsnummer oder Steuer-ID gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2008 für jeden Bürger. Wer seit diesem Zeitpunkt Eltern geworden ist, weiß zudem, dass selbst die Kleinsten nach der Geburt postwendend eine lebenslang gültige elfstellige Nummer erhalten.

Und eben diese Steuer-ID soll künftig nicht nur vom Finanzamt genutzt werden, sondern auch von etwa 50 weiteren Behörden, um den Bürgern den Zugang zu Verwaltungsleistungen durch digitale Transformation zu vereinfachen. Es ist insofern ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Ich werde nun keine weiteren Gesetze aufzählen, sondern stelle die Frage: was hat das mit Gesundheit zu tun? - Meine erste Reaktion, als ich hörte, dass das RegMoG den Bundesrat passiert hatte, war ein kleiner Freudensprung. Endlich könnte im Bereich der Health-IT die Identifikation von Personen, im Falle einer Krankheit von Patienten, durch eine eindeutige Nummer möglich werden. Gepackt von dieser Energie habe ich diverse Quellen durchsucht, um herauszufinden, welche Pläne die Bundesregierung mit der neuen Bürgernummer in Bezug auf das Gesundheitswesen verfolgt. Gefunden habe ich (noch) nichts.

Bürgernummer als Patient-ID?

Wenn ich an die immer zahlreicher werdenden Systeme denke, in denen Gesundheitsdaten generiert und gespeichert werden und an die daraus resultierenden Schwierigkeiten, die jeweils zugehörige Person korrekt zu identifizieren, dann drängt sich der Wunsch nach einer Master Patient ID auf. IHE bietet die Möglichkeit, lokale Patientenidentitäten per Patient Identity Feed (PIX Feed) zu übertragen bzw. per PIX Query abzufragen. Das Ziel ist es, die Daten verschiedener lokaler Systeme mit unterschiedlichen Patienten-IDs zu verknüpfen. Wäre es da nicht schön, wenn die diversen Quellsysteme keine eigene ID mehr benötigen würden, sondern stattdessen ein Patient bzw. eine Person immer eineindeutig anhand der Bürgernummer erkannt würde?

Patientenportale, die sich direkt mit dem KIS verbinden lassen, weil man den jeweiligen Patienten eindeutig erkennt. Überleitungsmanagement mit der Gewissheit, dass die Daten sektorenübergreifend korrekt zugeordnet werden. Gesundheitsdaten aus verschiedenen Apps dem Hausarzt, dem Facharzt oder dem Krankenhaus so zur Verfügung stellen, dass diese direkt am richtigen Platz landen. Diese und andere Möglichkeiten stünden zur Verfügung, ohne dass dafür separate Mappingtabellen oder die Abfrage anderer identifizierender Daten erforderlich wären.

Schritt Richtung Interoperabilität

Natürlich müssten sich KIS-Hersteller ebenso wie Health-Start-ups und andere Marktteilnehmer dann von ihren proprietären Patienten-IDs verabschieden und auf die Bürgernummer als Master Patient ID umstellen. Aber um hier dann doch noch einmal das KHZG zu bemühen: das wäre dem dort als zwingende Voraussetzung zur Erfüllung genannten Interoperabilitätsgedanken äußerst zuträglich.

Es soll nicht verschwiegen werden, dass es schon lange vor Einführung des RegMoG deutliche Bedenken gegenüber einer zentralen Bürgernummer gegeben hat und diese Vorbehalte bis dato nicht sämtlich ausgeräumt sind. Natürlich eröffnet die eindeutige Verknüpfung von Daten aus verschiedensten Quellen Türen für Missbrauch. Aber zum einen gilt das generell an Stellen, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, und daher erwarte ich als Bürger auch, dass der Staat aufgrund der neuen Bürgernummer seine Sorgfalt in puncto technischer und organisatorischer Absicherung dieser Daten und ihrer Verknüpfung untereinander noch verstärkt. Und zum anderen erinnere ich mich an Demonstrationen von IT-Sicherheitsexperten, die schon heute aufgrund der vielen Daten, die wir an unterschiedlichsten Stellen freiwillig preisgeben, in der Lage sind, Profile von Menschen zu erstellen, die ernüchternd präzise sind.

Von internationalen Vorbildern lernen

Deutschland steht mit der Einführung der Bürgernummer nicht allein da. In den skandinavischen Ländern beispielsweise gibt es eine eindeutige Personennummer schon lange und die USA verwenden die Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen. Ebenso wird es in Frankreich gehandhabt.

Blickt man auf Europa, so haben insbesondere die vorgenannten europäischen Vertreter die nationalen elektronischen Patientenakten (ePA) IHE-konform umgesetzt. Die gematik wurde 2019 von IHE Deutschland dafür kritisiert, bei der ePA in Teilen eigene Wege einzuschlagen. Und das lag nicht an der fehlenden Möglichkeit, auf eine Master Patient ID zurückgreifen zu können.

Warum also nicht von den Vorbildern lernen und deren Erfahrungen nutzen, um in Deutschland nicht nur die Ämtergänge zu erleichtern, sondern darüber hinaus einen Mehrwert für die Bürger und deren Gesundheitsdaten zu schaffen? Oder anders gesagt: die Risiken ernstnehmen und gleichzeitig die Chancen nutzen.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen

Philips GmbH Market DACH

Philips vernetzt Daten, Technologien und Menschen

Die Medizin macht täglich Fortschritte. Damit steigen auch die…