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Sachsen-AnhaltTelenotarzt-Modell soll ausgeweitet werden

Bei einem medizinischen Notfall soll so schnell wie möglich geholfen werden. In Sachsen-Anhalt will die Landesregierung das Rettungsdienstgesetz ändern. Was genau ist geplant?

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A_B_C /stock.adobe.com
Symbolfoto

In Sachsen-Anhalt soll der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern und Telenotärzten landesweit ermöglicht werden. „Wir haben uns innerhalb der Koalition auf Eckpunkte für eine Reform verständigt“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das Rettungsdienstgesetz soll bis Jahresende überarbeitet werden.

Der Telenotarzt unterstützt von der Leitstelle Sanitäter bei Rettungseinsätzen, ohne selbst vor Ort zu sein. Ihnen werden in Echtzeit Vitaldaten der Patienten zur Verfügung gestellt, etwa Blutdruck und EKG. Zudem haben sie aus der Entfernung Kontakt zum Rettungswagen und dessen Besatzung vor Ort, beispielsweise per Video-Anruf.

Bisher wird der Telenotarzt in denLandkreisen Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle getestet. Zuletzt hatten die Beteiligten dort ein positives Zwischenfazit gezogen.

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Nach ersten Daten blieben die Patienten in 90 Prozent der Fälle, in denen ein Telenotarzt konsultiert wurde, nach einer abgeschlossenen Behandlung entweder vor Ort oder wurden durch einen Notfallsanitäter mit Unterstützung des Telenotarztes behandelt und anschließend in eine Klinik transportiert. Bei vielen Einsätzen ist ein Notarzt vor Ort aber weiterhin vorgesehen, etwa bei einem Herzinfarkt.

Fortbildung soll verbessert werden

Im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis sind im Rahmen eines weiteren Pilotprojekts Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Damit können Einsatzfahrzeuge mit besonders qualifizierten Notfallsanitätern besetzt werden. Diese sollen Patienten versorgen, die dringend Hilfe brauchen, aber nicht zwingend ins Krankenhaus müssen.

Weiterhin soll im Rahmen der Reform die Fortbildung verbessert werden. „Wir wollen landesweit einheitliche Qualitätsstandards für Leitstellenmitarbeiter definieren. Dafür wollen wir bestimmte Vorgaben machen. Außerdem wollen wir die Fortbildungspflicht für die Einsatzkräfte im Rettungsdienst gesetzlich verankern“, sagte Zieschang.

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