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„Affront gegen Krankenhäuser“Scharfe Kritik am neuen Gesetzentwurf zur Notfallversorgung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat seinen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung nachgebessert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) kritisieren auch den neuen Entwurf scharf.

Megaphon wird vor roten Hintergrund gehalten.
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Der vom BMG vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung enthält Festlegungen zu den ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Auftrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Krankenhäusern Vorgaben zur Bewertung der Dringlichkeit von Behandlungsnotwendigkeiten und Vorgaben zu den Qualitätsanforderungen an das Personal zu machen.

Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die Regeln zur Notfallversorgung eine Provokation für Deutschlands Krankenhäuser. So sei der Referentenentwurf ein erneuter Versuch dem KV-System medizinisch fachliche Zuständigkeiten im Kernbereich der medizinischen Versorgung der Krankenhäuser zuzuordnen. „Wir hatten dieses Ansinnen, das seinerzeit über die integrierten Notfallzentren formuliert wurde, als Affront zurückgewiesen und tun dies jetzt auch wieder“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Nach Ansicht der DKG wirke die Provokation umso schwerer, als gerade in diesen Tagen mehr als deutlich werde, dass die unter fachmedizinischer Verantwortung der Krankenhäuser zu erbringenden Notfallleistungen in immer größerem Umfang erbracht werden müssten, weil das KV-System nicht in der Lage sei, dies über niedergelassene Ärzte abzusichern.

Auch VKD empört über Gesetzentwurf

Kritik am Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums formulierte auch der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands. „Dieser Referentenentwurf – im Übrigen ein Sammelsurium aller möglichen Regelungen – ist ein Papier, das in weiten Teilen in den Krankenhäusern eigentlich nur mit Empörung zur Kenntnis genommen und abgelehnt werden kann“, kommentiert der Präsident des VKD, Dr. Josef Düllings das Vorhaben. 

Der VKD lehne ebenfalls die ursprünglich vorgesehene Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) ab, die laut Düllings mit „massiven Eingriffen in die Organisationshoheit der Krankenhäuser“ verbunden seien. „Nun sollen die KVen Vorgaben dafür machen, wer überhaupt in einer Krankenhaus-Notaufnahme behandelt werden darf. Ohne diese Ersteinschätzung soll das Krankenhaus seine Leistung, falls es sie dennoch erbringt – es geht ja um Notfälle – dann auch nicht abrechnen dürfen“, erklärt der VKD-Präsident. 

Notfallversorgung gehört in Hand der Krankenhäuser

Nach Angaben des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (ZI) werden pro Jahr in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser etwa zehn Millionen ambulante Notfallpatienten versorgt, in den KV-Bereitschaftsdienstpraxen sind es etwa neun Millionen Patienten. Düllings kommentiert: „Da muss man sich doch fragen, warum die Patienten überwiegend bei den Krankenhäusern Hilfe suchen. Die Antwort ist einfach: Sie wissen, dass sie hier zu jeder Zeit medizinisch und pflegerisch Hilfe bekommen.“

Angesichts der realen Versorgungslage und auch aus Qualitätsgründen lehne der VKD die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen ab. „Sachgerecht und patientenorientiert wäre eine Lösung der ambulanten Notfallversorgung in der Hand der Krankenhäuser – etwa, wie in Österreich, der Schweiz oder Dänemark – in Form von Polikliniken“, schlägt der Präsident des VKD vor. Auch mit Blick auf die anrollende zweite Pandemiewelle sei der Entwurf ein Schlag ins Gesicht.

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