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HamburgSenat legt verbindliche Standards für komplexe Operationen fest

Ab dem 1. Juli dieses Jahres dürfen in Hamburg nur noch die Krankenhäuser eine Herz-, Thorax- oder Gefäßchirurgie betreiben, die in personeller Hinsicht festgelegte Auflagen erfüllen.

Operation
Fotolia (Kzenon)
Symbolfoto

So beschloss der Hamburger Senat eine Rechtsverordnung, laut der Kliniken, die derart komplizierte Eingriffe durchführen dürfen, rund um die Uhr ausreichend Personal mit definierter hoher Qualifikation und Berufserfahrung vorhalten müsse. Zusätzlich müssen bestimmte medizinische Geräte vorhanden sein sowie jederzeit die Möglichkeit bestehen, bis zu acht weitere Fachdisziplinen zur Behandlung hinzuzuziehen.

Damit will der Hamburger Senat für mehr Patientensicherheit und hohe medizinische Standards sorgen. „Patientinnen und Patienten sollen sich in Hamburg jederzeit darauf verlassen können, dass bei ihrer Behandlung die hohen Anforderungen an Kompetenz und Sicherheit eingehalten werden, die medizinische Fachgesellschaften empfehlen“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Deshalb mache man in Hamburg nun diese Empfehlungen zum verbindlichen Standard.

Zentren in Krankenhausplan aufgenommen

Darüber hinaus gab der Senat bekannt, dass Hamburg als erstes Bundesland Zentren für besondere Aufgaben im Krankenhausplan ausgewiesen habe. Dadurch würden die Krankenhäuser mit den Krankenkassen über Zuschläge verhandeln können, mit denen spezielle Leistungen zusätzlich vergütet werden. Insgesamt wurden in 21 Versorgungsbereichen Zentren an 32 Standorten ausgewiesen.

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