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FriedenspflichtDas harte Ringen um die Rettungsfahrten in Brandenburg

In ihrem Konflikt um die Kosten für Fahrten mit dem Rettungsdienst in Brandenburg arbeiten Landkreise und Krankenkassen an einem weiteren neuen Kalkulationsmodell. Das laufe konstruktiv, sei aber komplex, heißt es. Deshalb wurde die Friedenspflicht jetzt verlängert.

Rettungswagen
VanHope/stock.adobe.com
Symbolfoto

Sie sprechen jetzt schon seit diversen Wochen – und sie brauchen offenbar noch mehr Zeit: Im Streit um die Kostenübernahme bei Rettungsdienstfahrten zwischen einigen brandenburgischen Landkreisen und den Krankenkassen ist die vereinbarte Friedenspflicht bis zum 30. Juni verlängert worden. Ursprünglich sollte sie ab dem 1. April für acht Wochen gelten. So hatten es Kreise und Kassen bei einem Treffen mit der Landesregierung Ende März vereinbart. In dieser Zeit soll es keine weiteren Gebührenbescheide für Rettungsdienstfahrten an Bürger geben.

Es ist ein komplexes Verfahren, Kostenkalkulationen aufzustellen.

Die „konstruktiven Gespräche“ zwischen den Landkreisen als Trägern des Rettungsdienstes und den Krankenkassen sollen nun weitergeführt werden, sagte ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums. Das Ministerium moderiert diese Gespräche. Es werde an einem weiteren neuen Kalkulationsmodell gearbeitet, heißt es. „Dieses muss jedoch mit den Kassen geeint sein und Anforderungen des Gebührenrechts entsprechen“, so der Sprecher.

Er habe „nichts Schlechtes“ zu berichten, betont der Geschäftsführer des Landkreistages, Johannes Wagner. Es habe keinen Streit gegeben, der für den langwierigen Prozess verantwortlich sei. Es sei eben ein komplexes Verfahren, Kostenkalkulationen aufzustellen, betont Wagner. Keine Seite habe Schuld daran, dass die Suche nach einer Lösung längere Zeit in Anspruch nehme.

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Wagner zufolge gibt es ein klares Ziel: Die Fahrt mit einem Rettungswagen soll in Brandenburg für die Patienten kein Geld kosten. Darüber hatte es Anfang des Jahres, wie berichtet, Streit gegeben. Seit dem 1. Januar 2025 zahlen die Krankenkassen nur noch feste Pauschalen für Rettungseinsätze, bis es eine Einigung mit den Landkreisen auf eine neue Kalkulation gibt. 

Die Kreise Märkisch-Oderland, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Barnim, Oberhavel und Spree-Neiße haben bisher keine Vereinbarung mit den Kassen über die Kosten abgeschlossen. Die Pauschalen sind nach Ansicht des Landkreistages rechtswidrig. Der Kreis Märkisch-Oderland begann Mitte März sogar damit, Gebührenbescheide an die Patienten zu verschicken.

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