
Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen in diesem Jahr 32,5 Millionen Euro für nachhaltige Energieversorgung zur Verfügung. Das Land unterstützt damit Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bei der Umstellung. Die Förderrichtlinie für das „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ ist am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Verpflichtungen für das Jahr 2024 dürfen in Höhe von 30 Millionen Euro eingegangen werden.
Anträge können die Gesundheitseinrichtungen ab sofort bei der Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung stellen. Für Reha-Kliniken soll es noch eine gesonderte Richtlinie geben.
Wir müssen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnell überwinden.
„Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind sensible Bereiche, die auch in Krisenzeiten sicher funktionieren müssen. Die Energiekrise hat zu erheblichen Preissteigerung geführt, die Kranken-häuser und Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich enorm unter Druck gesetzt haben“, erklärt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Es sei wichtig, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zurückzufahren und energiesparende oder energieeffiziente Investitionen vorzunehmen. Die aktuell angespannte finanzielle Situation der Einrichtungen sei Nonnemacher bewußt. „Es ist allerdings mit Blick auf künftige Krisen- und Katastrophenfälle notwendig, dass energieeffiziente Investitionsmaßnahmen jetzt angestoßen werden. Wir müssen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnell überwinden.“
Förderbare Maßnahmen
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf er-neuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstel-lung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuer-baren Energien)
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder)
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH die baulichen Maßnahmen prüfen.





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