
In ihrer Arbeit kommen die beiden Autoren zu dem Ergebnis, dass gesetzliche Mindeststandards für Personalschlüssel international nicht nur verbreitet sind, sondern auch helfen, die Überlastung bei den Beschäftigten und Qualitätsmängel in der Krankenpflege zu reduzieren. In den USA beträgt zum Beispiel das Patienten-Pflegekraft-Verhältnis 5,3 zu 1, in den Niederlanden 7 zu 1 – und in Deutschland, wo es so gut wie keine gesetzlichen Vorgaben gibt, kommen 13 Patienten auf eine Pflegekraft.
Im "Nachtdienst-Check" von 2015 hatte Verdi auf Grundlage einer selbst erhobenen Stichprobe ermittelt, dass in einer Nacht rund 17.000 Pflegekräfte bundesweit zirka 324.000 Patient/innen zu versorgen hatten. 64 Prozent der Pflegekräfte arbeiteten allein und mussten dabei durchschnittlich 26 Patient/innen versorgen. Auf jeder sechsten Station waren es sogar mehr als 30. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat dies bei Anhörungen im Deutschen Bundestag mehrfach kritisiert.
Wie groß die Personallücke im internationalen Vergleich ausfällt, macht eine aktuelle Verdi-Berechnung deutlich: Würde man die Personalbemessungsregeln anwenden, die im australischen Bundesstaat Victoria gelten, wären für die fachgerechte Versorgung der Patienten im Nachtdienst 36.500 Pflegekräfte erforderlich – mehr als das Doppelte der heutigen Personalausstattung. Die Bundesregierung dürfe die Auswirkungen des Personalmangels auf Patienten und Beschäftigte nicht länger ignorieren. "Der internationale Vergleich zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Darauf zu setzen, dass Markt und Wettbewerb es irgendwann schon richten werden, ist angesichts der Lage nicht mehr vertretbar", betonte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Die gesetzliche Personalbemessung in Kliniken muss kommen."




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