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KrankenhausreformSechs Versorgungsregionen in Schleswig-Holstein geplant

Schleswig-Holstein teilt seine Kliniklandschaft in sechs Versorgungsregionen auf. Ministerin von der Decken betont: Die freie Klinikwahl bleibt. Ende 2026 sollen die Leistungsgruppen-Bescheide an die Kliniken gehen.

Prof. Dr. Kerstin von der Decken
Frank Peter
„Wir wollen die wohnortnahen Leistungen der Grund- und Basisnotfallversorgung möglichst stärken und komplexe, personalintensive Leistungen dort bündeln, wo sie auch dauerhaft routiniert und in der hierfür erforderlichen Qualität erbracht werden können.“, betont Ministerin Kerstin von der Decken.

Angesichts der Krankenhausreform wird es laut Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken zu Anpassungen in der Klinikstruktur des nördlichsten Bundeslandes kommen – dabei plant das Land mit sechs Versorgungsregionen. „Wir haben eine bewährte Klinikstruktur, die zum Teil bereits in der Vergangenheit Entwicklungen durchlaufen hat, die den Zielen der Reform entsprechen“, sagte die CDU-Politikerin bei einer Pressekonferenz in Kiel. 

Dabei werde der Fokus auf die Besonderheiten des Landes mit den Inseln, Halligen und weiten Flächen gelegt. Dabei soll jede einzelne Klinik sorgfältig geprüft und wohnortnahe Leistungen der Grund- und Notfallversorgung gestärkt werden. Um besser planen zu können, habe das Land daher sechs Versorgungsregionen definiert.

Versorgungsregionen orientieren sich an Patientenströmen

Diese orientierten sich nicht nur an geografischen oder Verwaltungsgrenzen, sondern auch an den tatsächlichen Patientenströmen. So umfasst die Versorgungsregion Süd-West etwa die Kreise Pinneberg und Steinburg sowie Norderstedt als Teil des Kreises Steinburg. Im Mittelpunkt stehe dabei das Klinikum Itzehoe, das als zentraler Anker der medizinischen Versorgung dient. 

Die Versorgungsregion Mitte etwa mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Stadt Kiel, Neumünster, einer Hälfte des Kreises Plön sowie einen kleinen Teil des Kreis Segeberg trägt nicht nur zur Sicherstellung der Notfallversorgung bei, sondern erfülle auch überregionale Versorgungsaufgaben. Eine zentrale Rolle nehmen dabei das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel, das Städtische Krankenhaus Kiel und das Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster ein.

Die Krankenhausreform sieht vor, dass Kliniken Leistungen ab 2027 nur noch anbieten und abrechnen dürfen, wenn sie die jeweiligen Qualitätskriterien erfüllen – etwa was Personal, Ausstattung und Fallzahlen angeht. Die Leistungsgruppen – von denen es mehr als 60 gibt – werden den Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen.

Von der Decken erläutert: „Es ist noch ein längerer Weg, bis die Kliniken Ende 2026 verbindlich die jeweiligen Leistungsgruppen per Bescheid zugewiesen bekommen und damit die zukünftigen medizinischen Angebote im Einzelnen feststehen.“ Doch bereits jetzt ließen sich grundsätzliche voraussichtliche Klinikstrukturen für das Land ableiten.

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Patientinnen und Patienten können weiter Klinik wählen

Über die Regionen hinaus wurden laut der Gesundheitsministerin Grundsätze erarbeitet, auf welcher Ebene welche Leistungsgruppe geplant werden muss. Dabei gibt es vier Ebenen: die Kreisebene, die Ebene der Versorgungsregion, die Landesebene und die länderübergreifende Ebene.

Auf der Ebene der Versorgungsregionen etwa müssen Leistungen der Notfallversorgung sowie spezialisierte Leistungen, die in jeder dieser Regionen mindestens einmal vorhanden sein müssen. Dazu zählen etwa die Geburtshilfe oder die Kinderheilkunde. Auf Kreisebene hingegen müssen Grund- und Basisnotfallversorgung vorhanden sein, die möglichst wohnortnah erreichbar sein müssen – etwa die allgemeine innere Medizin oder die Geriatrie. 

Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein können sich laut von der Decken auch nach Umsetzung der Krankenhausreform ihre sie behandelnde Klinik aussuchen. Zwar plane das Land derzeit mit sechs Versorgungsregionen, darüber müssten sich die Menschen aber „keine Gedanken machen“. Die Ministerin betonte: „Das ist unsere Planungsgrundlage, um eine richtige Versorgung sicherzustellen.“

Stand des Verfahrens

Die erste Runde der Regionalgespräche mit den Kliniken in den sechs Versorgungsregionen in Schleswig-Holstein ist nach Angaben des Landes erfolgreich abgeschlossen. Die Kliniken hatten Ende 2025 rund 850 Anträge auf Zuweisung von Leistungsgruppen gestellt. Bis Ende Juli 2026 prüft nun der Medizinische Dienst Nord (MD Nord), ob die Kliniken die durch den Bund festgelegten Voraussetzungen für die Erfüllung der einzelnen Leistungsgruppen erfüllen. In Regionalkonferenzen sollen ab Herbst 2026 die bis dahin vorliegenden Ergebnisse mit weiteren Beteiligten auch aus den Kommunen in den sechs Versorgungsregionen vorgestellt und erläutert werden. 

Die Bescheide über eine Zuweisung beantragter Leistungsgruppen sollen den Kliniken im Dezember 2026 übermittelt. Mögliche Übergangsregelungen für Standorte, denen künftig keine Leistungsgruppe oder aber nicht alle beantragten Leistungsgruppen zugewiesen werden können, sollen in gemeinsamen Gesprächen unter anderem mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen geklärt werden.

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