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Von 20 auf 25Vorgabe für Frühchenstation stößt in Brandenburg auf Kritik

Ab 2024 steigt die Anzahl an Frühchen, die pro Jahr in einem Klinikum behandelt werden müssen, um eine Frühchenstation zu erhalten, von 20 auf 25. Eine Vorgabe, die sogar in großen Versorgungszentren wie Cottbus und Potsdam Kopfschütteln auslöst.

Ursula Nonnemacher
Hendrik Rauch / MSGIV
Ursula Nonnemacher ist Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat wegen der neuen Vorgaben für 2024 vor einem möglichen Aus für die derzeit drei Frühchenstationen an Kliniken in Brandenburg gewarnt. „Wenn wir nächstes Jahr auf 25 Kinder, die behandelt werden müssen, hochgehen, dann ist auch Brandenburg/Havel und selbst unsere beiden Großstädte Cottbus und Potsdam schon gefährdet“, erklärte Nonnemacher am 2. August in der RBB-Sendung „Brandenburg Aktuell“.

Wenn wir nächstes Jahr auf 25 Kinder, die behandelt werden müssen, hochgehen, dann ist auch Brandenburg/Havel und selbst unsere beiden Großstädte Cottbus und Potsdam schon gefährdet.

Nach der Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses – dem Gremium, das über Leistungen gesetzlich Krankenversicherter entscheidet – müssen ab 2024 pro Jahr mindestens 25 Babys mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm behandelt werden, damit eine Frühchenstation erhalten bleibt. Aktuell sind es 20 Kinder. „Wir müssen solche Zentren vorhalten”, plädiert Nonnemacher.

Im vergangenen Jahr gab es laut Gesundheitsministerium 88 Frühchen mit einem solchen Geburtsgewicht im Land, darunter 85 in den vier Kliniken Potsdam, Cottbus, Brandenburg/Havel und Frankfurt (Oder). Das Klinikum Frankfurt (Oder) hat nach eigenen Angaben derzeit eine Ausnahmegenehmigung. 

Problem betrifft nicht nur Brandenburg

Auch der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Manne Lucha (Grüne) warnt: Voraussichtlich ein Viertel bis die Hälfte der Frühchenstationen könnten in der Mehrheit der Länder diese neue Mindestmenge nicht erreichen.

Acht Länder – Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg – hatten deswegen versucht, sich gegen die Regelung zu wenden. In dem Schreiben forderte Lucha im Namen dieser Länder, die Änderung für 2024 auszusetzen. Die Länder hatten jedoch keinen Erfolg mit ihrer Initiative.

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