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Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat eine Auflistung aller Krankenhäuser, die einen Anspruch auf die erweiterte Sonderleistung (Corona-Bonus) an Pflegekräfte haben veröffentlicht. Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten und mindestens 20 SARS-CoV-2-Fällen bzw. Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und mindestens 50 SARS-CoV-2-Fällen.
Von den 450 Millionen Euro Prämienvolumen, die zur Verfügung gestellt werden, fließen alleine fast 6,8 Millionen Euro an Vivantes und 6 Millionen Euro an die Charité in Berlin. Weitere hohe Beträge gehen an die Universitätsklinika in
- Nürnberg (3,2 Millionen Euro)
- Essen (2,9 Millionen Euro)
- Augsburg (2,7 Millionen Euro)
- München (2,5 Millionen Euro)
- Tübingen (2,2 Millionen Euro)
- Aachen (2,1 Millionen Euro)
- Dresden (2,1 Millionen Euro)
- Frankfurt (2,1 Millionen Euro) und
- Hamburg-Eppendorf (2,1 Millionen Euro).
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, erklärte: „Die Pflege hat sich diese Corona-Prämie 2.0 verdient. Die Prämie ist auch ein Zeichen des Staates, der Gesellschaft, dass man die geleistete Arbeit in der Pandemie würdigt und wertschätzt. Und diese Anerkennung zeigt sich auch in finanzieller Wertschätzung“.
Zugleich belege aber auch die große Anzahl der anspruchsberechtigten Kliniken wie flächendeckend die Covid-Versorgung in den deutschen Krankenhäusern geleistet wurde. „Die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass Covid-Versorgung nur in einigen wenigen Kliniken der Maximalversorgung stattgefunden hat, wird damit durch das tatsächliche Versorgungsgeschehen eindeutig wiederlegt. Wir konnten uns über die gesamte Zeit der Pandemie auf die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in allen Versorgungsstufen und Regionen verlassen. Das ist ein starkes Zeichen der Krankenhäuser in diesem Ausnahmezustand“, betonte Gaß.
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