
Des Weiteren müsse sich der Mediziner regelmäßig melden und dürfe Zeugen nicht kontaktieren. Diese Auflagen halte das Landgericht Bamberg für ausreichend, um eine Flucht auszuschließen. Der Anwalt des Beschuldigten hatte Beschwerde gegen die U-Haft eingelegt und sich nun durchgesetzt.
Der 45-jährige Mediziner soll nach bisherigen Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft im Dezember vergangenen Jahres eine Frau dazu gedrängt haben, gegen ihren ausdrücklichen Willen Oralverkehr bei ihm auszuüben. Dies gilt juristisch als Vergewaltigung. Die Sozialstiftung Bamberg, Träger der Klinik, hatte am 10. Januar bekanntgegeben, den leitenden Mediziner freigestellt und ihm ein Hausverbot erteilt zu haben.



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