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Verjüngende Wirkung versprochenKlinik darf Therapie mit gefrorenen Tierzellen anbieten

Eine Privatklinik in Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) darf vorläufig weiter eine Therapie mit gefrorenen Zellen aus Schafsföten anbieten. Allerdings gelten zusätzliche strenge Auflagen, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Patienten müssten vorher noch umfangreicher über die Therapie aufgeklärt werden, befanden die Richter. Sie kippten damit ein Verbot des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Bei der Therapie werden eingefrorene Zellen von Schafsföten injiziert. Die Anbieter solcher Verfahren versprechen eine verjüngende Wirkung.

Das Landesamt hatte die Gefrierzellen als bedenklich eingestuft. Es bestehe die Gefahr, sich mit tierischen Erregern zu infizieren, und es könnten immunallergische Reaktionen ausgelöst werden. Auch sei der Nutzen der Therapie nicht nachgewiesen. Dagegen legte der Anbieter Widerspruch ein.

Ob und inwiefern die Zelltherapie gesundheitliche Risiken birgt, ist dem Oberverwaltungsgericht zufolge noch nicht abschließend geklärt. Um Arbeitsplätze in der Klinik zu erhalten und das Grundrecht auf Berufsfreiheit des Chefarztes zu wahren, müsse das Verbot vorerst aufgehoben werden. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sollten einschätzen, ob die Therapie bedenklich sei.

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