
Den Medizinern im Alter von 36 bis 56 Jahren wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Eine 36-jährige Ärztin soll im Entlassungsbrief des ebenfalls 36 Jahre alten Patienten aus dem Klinikum Lehrte die vorgesehene Dosis eines Medikaments aus Nachlässigkeit einmal pro Tag verordnet haben, obwohl sie lediglich einmal pro Woche hätte verabreicht werden dürfen. Infolge der Überdosierung starb der Patient rund drei Wochen später.
Einem Mitangeklagten wird vorgeworfen, den Arztbrief gegengezeichnet zu haben, obwohl er den Fehler bei der Medikation hätte erkennen müssen. Die beiden weiteren Mitangeklagten übernahmen im Klinikum Wahrendorff, wohin der Patient überwiesen wurde, die vorgegebene Medikation, obwohl der Fehler auch für sie hätte erkennbar sein müssen.
Zunächst wurden gegen die Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Geldstrafen zwischen 9.000 und 13.500 Euro verhängt. Weil die Ärzte dagegen Einspruch einlegten, wird der Fall nun vor Gericht verhandelt (Az. 4 Cs 51 Js 4953/14).



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