Fördermittel fließen vor allem an öffentliche Kliniken
Ein weiteres Kernergebnis: Von allen Trägern erhalten öffentliche Krankenhäuser den größten Fördermittelanteil. Bei ihnen liegt die Fördermittelquote bei 67 Prozent. Mit 62 Prozent deutlich weniger erhalten dagegen freigemeinnützige Kliniken. Die Quote bei privaten Krankenhäusern liegt sogar nur bei 49 Prozent.
Bei Investitionen setzen private Krankenhäuser vor allem auf eigene Mittel: Mit 15,5 Prozent weisen sie die höchste Investitionsquote im Vergleich zu öffentlichen (13,5 Prozent) und freigemeinnützigen Einrichtungen (12,7 Prozent) auf. Private Kliniken wollen vor allem Zeitfenster nutzen und nicht auf Fördermittel warten, so die Studienautoren.
Corinna Friedl, Director Assurance Healthcare Services bei PwC Deutschland, sagt: „Die öffentlichen Kliniken kommen mit einer niedrigen Eigenkapitalquote aus. Das liegt an der kommunalen Trägerschaft, die bei Bedarf mit Eigenkapitalerhöhungen, Entschuldungsplänen oder Investitionszuschüssen einspringt.“
Beim Case-Mix-Index (CMI) - ein Indikator für die durchschnittliche Schwere der behandelten Krankenhausfälle und dem damit verbundenen relativen ökonomischen Ressourcenaufwand - fällt auf, dass die privaten Häuser deutlich bessere Werte, also eine höhere Produktivität, erreichen als freigemeinnützige und öffentliche.
„Man könnte vermuten, dass die Pflegekräfte dort mehr ausgelastet werden. Angesichts des Fachkräftemangels ist es aber wahrscheinlicher, dass die privaten Kliniken bessere Strukturen haben, die effizienteres Arbeiten erlauben“, kommentiert PwC-Expertin Corinna Friedl. PwC-Gesundheitsexperte Michael Burkhart ergänzt: „Praktisch substituiert eine moderne Bau- und Dateninfrastruktur menschliche Tätigkeiten. Dadurch werden aber keine Arbeitsplätze abgebaut, sondern der Fachkräftemangel wird etwas gemildert.“
Die Benchmark-Analyse illustriert zudem die unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen der Kliniken, von der aus sie in die Coronavirus-Pandemie gestartet sind. Auf der Basis dieser Kennzahlen ist es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung das Covid19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Das Gesetz sieht unter anderem vor, das Zahlungsziel der Kostenträger auf fünf Tage zu verkürzen. „Zu befürchten ist allerdings, dass die Lücke in den Liquiditätsplänen der Kliniken umso größer wird, sollte das Zahlungsziel wieder auf das Ausgangsniveau verlängert werden“, resümiert Michael Burkhart.





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