Bis Januar 2024 müssen Krankenhäuser eine Gebäude-Energieberatung und Maßnahmen nachweisen können. Bei Nichterfüllung droht die Kürzung der Hilfsgelder. Was und wie laut des neuen Paragraphen 26f des KHG nachgewiesen werden muss, sei jedoch unklar, kritisieren Experten.