Für die Integration von Versorgung ist in diesem Zusammenhang besonders die einheitliche, interoperable Infrastruktur ein essenzieller Baustein. Sie erst schafft das nötige herstellerunabhängige Backend, um integrierte patientenorientierte Prozesse, aber auch die einfache und sichere Kommunikation aller Akteure zu ermöglichen. Dies kann vor allem durch einen dringend notwendigen Wettbewerb um die besten digitalen Mehrwertdienste zur flächendeckenden Steigerung der Funktionalität und Anwenderfreundlichkeit führen.
Grundlegend zur dauerhaften Überwindung der Situation ist also – sowohl aus Sicht der Patienten und Versicherten, als auch aus Sicht der Akteure – eine einschneidende Neuformulierung des Sozialgesetzbuches V. Geregelt und geändert werden müssen alle Textteile des Gesetzbuches, die ambulant und stationär nicht nur explizit ausformulieren, sondern die die beiden Versorgungssektoren implizit zu Gegnern machen. Dies betrifft, wie gesagt, vor allem die Bereiche Bedarfsplanung, Qualitätssicherung, Finanzierung und Aufsicht. In diesem Zusammenhang sind auch die Fragen von Erlaubnis- und Verbotsvorbehalt neu zu regen.
Insgesamt regt die DGIV vor diesem Hintergrund die Etablierung eines Mittleren Versorgungsbereichs in einem eigenständigen Kapitel des SGB V an, der sich vor allem durch eine strenge Budgetbereinigung und eine prinzipielle Ausdehnung in die traditionellen „rein ambulanten“ und „rein stationären“ Sektoren auszeichnet. Langfristig wird aus Sicht der DGIV eine Überwindung der Sektorengrenze jedoch nur dann erfolgreich gelingen, wenn auch in der gemeinsamen Selbstverwaltung das Denken in ambulant und stationär obsolet geworden ist. Die DGIV regt daher an, diesen Intermediären Versorgungsbereich entweder mit einem eigenen Vertretungsanspruch in der gemeinsamen Selbstverwaltung zu implementieren oder das bereits erwähnte eigenständig neue Kapitel des SGB V außerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene – mit ggf. regionaler Akkreditierungskompetenz – auszugestalten.
Das gesamte Positionspapier zur Bundestagswahl 2021 finden Sie auf der DGIV-Website: https://dgiv.org/wp-content/uploads/2021/06/DGIV-Positionspapier2021.pdf



