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Qualitätssteigerung98,1 Prozent aller Kliniken wollen KHZG-Antrag stellen

Ambitionierte Vorhaben

Die Betrachtung der Muss-Kriterien kann an den Kann-Kriterien gespiegelt werden, deren Erfüllung angestrebt wird und deren Erfüllung ein Hinweis auf die Motivation der Krankenhäuser ist, sich in diesem Umfeld besonders zu engagieren. Die Reihenfolge der Fördertatbestände, für die fast alle oder viele Kann-Kriterien erfüllt werden sollen, stellt sich wie folgt dar:

  1. Versorgungsnachweissystem für Betten (87,5 Prozent)
  2. Anpassung von Patientenzimmern (85,7 Prozent)
  3. IT-Sicherheit (71,4 Prozent)
  4. digitale Leistungsanforderung (65,2 Prozent)
  5. telemedizinischen Verfahren (60,5 Prozent)
  6. Notaufnahme (58,3 Prozent)
  7. digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (57,9 Prozent)
  8. digitales Medikamentenmanagement (50,5 Prozent)
  9. Abstimmung mehrerer Krankenhäuser (50,0 Prozent).

Ein methodisches Caveat besteht für die Fördertatbestände, in denen nur wenige Krankenhäuser geantwortet haben. Die Erfüllung der Muss- und das Anstreben der Kann-Kriterien kann konkordant laufen wie im Falle der Anpassung von Patientenzimmern, der digitalen Leistungsanforderung, Notaufnahme und IT-Sicherheit. Dies weist darauf hin, dass Krankenhäuser sich im Detail verbessern wollen. Sie kann aber auch dissoziiert verlaufen, nämlich, dass Muss-Kriterien eher noch nicht erfüllt werden, aber fast alle oder viele Kann-Kriterien umgesetzt werden sollen, wie dies beispielsweise für Versorgungsnachweis für Betten und digitales Medikamentenmanagement gilt. Mit diesen Anträgen soll also eine Vielzahl von Muss- und Kann-Kriterien gleichzeitig praktisch umgesetzt werden.

Krankenhauszukunftsgesetz: Es gibt viel zu tun

Die Übersicht über die Muss-Kriterien weist darauf hin, dass es nur vier von elf Bereichen gibt, in denen eine Mehrheit von Krankenhäusern, die meisten der geförderten Systeme und Anwendungen im Einsatz hat. Interessanterweise gibt es eine Disparität zwischen deutschen Krankenhäusern und Krankenhäusern in anderen Ländern bezüglich der entscheidungsunterstützenden Systeme. Deutschland scheint wenig Interesse daran zu haben, was dem internationalen Trend widerspricht. Gerade vor dem Potenzial von Prognosealgorithmen der Künstlicher Intelligenz und Big Data erstaunt dieser Befund.

Zusammenfassend weist die Umfrage darauf hin, dass es grundsätzlich noch vieles zu erreichen gibt, was die Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz bewirken kann. Diese Mehrwerte gilt es langfristig im Auge zu behalten.

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