
In einer gemeinsamen Erklärung beschließen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre zukünftige Zusammenarbeit am medizinischen Informationsobjekt „Krankenhaus-Entlassbrief“.
Als Teil des Entlassmanagements regelt der Krankenhaus-Entlassbrief (KH-E) den Übergang von der stationären in die nachfolgende Versorgung und dient dem Austausch relevanter Informationen zwischen allen Beteiligten. Im Fokus stehen die Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, die Entlastung der Versicherten und ihrer Angehörigen sowie die Verbesserung der Kommunikation zwischen unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Mit der Digitalisierung des Krankenhaus-Entlassbriefes verfolgen DKG und KBV gemeinsam das Ziel, versorgungsrelevante Informationen strukturiert und sicher zwischen Krankenhäusern und weiterbehandelnden Personen auszutauschen.
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur strukturierten Übertragung von medizinischen Daten im Gesundheitswesen definiert die KBV bereits seit 2020 medizinische Informationsobjekte (MIO), die ab 1. Januar 2022 innerhalb der elektronischen Patientenakte in der Versorgung eingesetzt werden. Nach dem digitalen Impfpass, dem Mutterpass, dem zahnärztlichen Bonusheft und dem Kinder-Untersuchungsheft soll nun der Krankenhaus-Entlassbrief folgen.
Geplant ist das MIO in enger Abstimmung zwischen DKG und KBV, unter Mithilfe der eigens für die Entwicklung der MIOs gegründeten mio42 GmbH. Die fachliche Führung für die Umsetzung des MIO übernimmt dabei die DKG. Die technische Umsetzung des MIO und die organisatorische Prozessbegleitung für Kommentierung und Benehmensherstellung erfolgen durch die KBV. Wie alle MIOs wird auch der KH-E auf HL7 FHIR und SNOMED basieren.
Ziel ist eine zeitnahe Entwicklung des MIO „Krankenhaus-Entlassbrief“ und eine Kommentierung in der zweiten Hälfte dieses Jahres. Wie gewohnt wird das MIO auf der dafür bereitgestellten Kommentierungsplattform mio.kbv.de öffentlich zugänglich gemacht.





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