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BilanzGKV hält gesetzliches Update bei DiGAs für nötig

Ein Jahr nach der Einführung von DiGAs als flächendeckende Versicherungsleistung zieht der GKV-Spitzenverband eine erste Bilanz und fordert Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Nachfrage sei bisher eher verhalten.

 

Ein Arzt hält ein Tablet in den Händen. Über dem Gerät schweben Symbole und Icons in einer hologrammartigen Darstellung.
Tippapatt/stock.adobe.com
Symbolfoto

Eine erste Bilanz des GKV-Spitzenverbands, der sich vom 1. September 2020 bis 30. September 2021 die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) angesehen hat, legt Optimierungspotenzial offen. Laut Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, konnten die an DiGA gestellten Erwartungen bisher nicht erfüllt werden. „Bei den DiGA ist nicht alles Gold, was glänzt.“ Trotz ihres großen Potentials würden sie derzeit „statt als funktionales Scharnier eher als Begleitung oder Coach ausgestaltet“.

Nach über einem Jahr DiGA sehe man in der GKV eine eher verhaltene Nachfrage. Sie erklärt: „Wenn eine DiGA bloß Leitlinieninhalte oder Selbsthilfe-Manuale digital abbildet, ist der Innovationscharakter begrenzt. Vor dem Hintergrund des geringen Innovationscharakters und der fehlenden Nutzennachweise kann die geringe Nachfrage niemanden überraschen“.

Insgesamt wurden in dem Berichtszeitraum etwa 50 000 DiGAs ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt. Davon wurden jedoch nur lediglich knapp 80 Prozent bereits aktiviert. Nur ein Viertel der Anwendungen konnte einen Nutzennachweis erbringen und schaffte die dauerhafte Aufnahme ins BfArM-Verzeichnis. Drei Viertel hingegen seien weiterhin nur zur Erprobung gelistet, da sie innerhalb eines Jahres noch keine positiven Versorgungseffekte nachweisen konnten.

Ein großer Anteil der in die Regelversorgung aufgenommenen DiGAs beziehen sich auf Krankheitsbilder mit sehr hohen Prävalenzen und potenziellen Nutzerzahlen in der GKV. Gerade im Bereich der psychischen Erkrankungen zeige sich ein Schwerpunkt. Ein weiterer Fokus stellen Erkrankungen des Nervensystems dar. DiGAs wurden zu fast 90 Prozent ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet, ca. 10 Prozent kamen nach Genehmigung durch die Krankenkasse zur Anwendung.

DiGAs-Preispolitik in der Diskussion

Mit DiGAs könnten Versicherte ihre Versorgung aktiv mitgestalten und ihre Gesundung vorantreiben. Allerdings legten die gesetzlichen Bedingungen in den Augen der GKV, unter denen die DiGAs in den gesetzlichen Leistungskatalog integriert sind, zu wenig Wert auf den positiven Versorgungsnutzen für die Patient*innen. Auch überhöhte Preise kämen zustande.

Das Preisspektrum bei den DiGA erstreckt sich von 119 Euro bis 744 Euro für drei Monate. Der durchschnittliche Preis läge bei rund 400 Euro im Quartal. Die gesetzlichen Krankenkassen stoßen sich daran, dass auch bei nicht nachgewiesener Evidenz die Preise für eine DiGA bis zu zwei Jahre von der GKV finanziert werden müssen. Die Hersteller dürften die Preise zudem im ersten Jahr in beliebiger Höhe festlegen. 

Stärkerer Fokus auf Nutzennachweis erforderlich

Der Spitzenverband sieht in digitalen Gesundheitsanwendungen die Chance, die Gesundheitsversorgung der Versicherten dauerhaft und wirtschaftlich zu verbessern. Allerdings müssten hierfür Anpassungen seitens der gesetzlichen Rahmenbedingungen her: die Gewährleistung des wissenschaftlich nachgewiesenen medizinischen Nutzens und der Verzicht auf die beliebige Preisfestlegung durch die Anbieter im ersten Jahr.

„Um langfristig die Erwartungen zu erfüllen und die Anschubfinanzierung und den Vertrauensvorschuss zu verdienen, die mit dem neuen Leistungsbereich verbunden sind, muss das Missverhältnis hinsichtlich der vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA, der geringen Innovationskraft und ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit konstruktiv weiterentwickelt werden. Wir wollen therapeutischen Nutzen für Patientinnen und Patienten bezahlen und keine Downloads“, so Stoff-Ahnis.

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