
Im Juli 2023 stellten die St. Vincenz-Kliniken einen Antrag auf Schutzschirmverfahren. Seitdem läuft der Sanierungsprozess, in dem sich die Barmherzigen Schwestern – nach der Sicherung neuer Finanzmittel – zuletzt selbst um die alleinige Trägerschaft bewarben. Doch auch unabhängig der Träger-Frage muss das Klinikum restrukturieren, um sich nachhaltig selbst finanzieren zu können. Wie Markus Funk, Sprecher der Geschäftsführung, erklärte, sei es daher unvermeidbar Stellen zu streichen. Von insgesamt 108 Mitarbeitenden aus allen Bereichen des Hauses müsse man sich trennen. Nicht betroffen davon sind der Ärztliche Dienst und examinierten Pflegefachkräfte sowie alle Auszubildenden.
Diese Entscheidung fällt uns als Klinikleitung sehr schwer. Denn das, was ein Krankenhaus ausmacht, das sind die Menschen, die Tag und Nacht für die Patientinnen und Patienten da sind.
„Die St. Vincenz-Kliniken unter vollständigem Erhalt der bestehenden Belegschaft finanziell auf stabile Füße zu stellen, kann unter den aktuellen Bedingungen der Krankenhausfinanzierung in Deutschland nicht gelingen“, erklärt Funk. Trotz aller Bemühungen seien sich Sanierungs- und Finanzexperten einig, dass dieser Stellenabbau für eine nachhaltige Zukunft der St. Vincenz-Kliniken unumgänglich ist.
„Wir haben heute zunächst die Führungskräfte persönlich über die Situation informiert, danach die komplette Mitarbeiterschaft“, so Geschäftsführerin Schwester Bernadette M. Putz. Neben den persönlichen Gesprächen steht den Betroffenen auch eine seelsorgerische Betreuung zur Seite. „Diese Entscheidung fällt uns als Klinikleitung sehr schwer. Denn das, was ein Krankenhaus ausmacht, das sind die Menschen, die Tag und Nacht für die Patientinnen und Patienten da sind“, betont Schwester Bernadette.
Nächste Entscheidungen bei der Gläubigerversammlung im Dezember
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, bereits zum 1. Dezember 2023 in eine Transfergesellschaft zu wechseln. „Über den Zeitpunkt für diesen notwendigen Schritt haben wir lange nachgedacht“, sagt Funk. Doch letztlich gäbe es für eine solche Entscheidung keinen richtigen Zeitpunkt. „Es hilft niemandem, wenn wir bis zum kommenden Jahr warten. Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um das Krankenhaus zeitnah wirtschaftlich zu stabilisieren – unabhängig davon, welcher Weg am 12. Dezember von der Gläubiger-Versammlung eingeschlagen wird.“
Außerdem betont Schwester Bernadette: „Wir sind froh, dass wir für die Betroffenen durch die Transfergesellschaft eine bessere soziale Abfederung, eine im Bedarfsfall länger ausgerichtete finanzielle Unterstützung sowie gezielte Qualifizierungsangebote sicherstellen können.“ Die Entscheidung, welche Mitarbeitenden das Krankenhaus verlassen müssen, sei in enger Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung und anhand fest definierter Sozialauswahl-Kriterien getroffen worden.
Nichtsdestotrotz sei es für jeden einzelnen St. Vincenz-Mitarbeiter und die betroffenen Teams eine belastende Situation. Man stehe allerdings auch in der Verantwortung für die über 96 Prozent der Belegschaft, deren Arbeitsplatz durch diese Maßnahme dauerhaft gesichert wird, betont Dr. Christoph Niering, Generalbevollmächtigter der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH.






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