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Marburger BundÄrztestreik an kommunalen Kliniken in sechs Bundesländern

Patientinnen und Patienten an Kliniken müssen sich am 30. März auf Einschränkungen einstellen. In sechs Bundesländern treten Ärzte in einen Warnstreik für bessere Bezahlung. In München gibt es eine zentrale Kundegebung.

Ärztestreik
Aldeca Productions/stock.adobe.com
Symbolfoto

Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken in sechs Bundesländern treten am 30. März in einen ganztägigen Warnstreik. Gestreikt werden soll in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

„Wir haben in zwei Verhandlungsrunden keinen Fortschritt erzielen können, weil die VKA permanent auf der Bremse stand. Wem zu unseren Forderungen nicht viel mehr als ein bloßes Nein einfällt, muss sich nicht wundern, dass er damit die Ärztinnen und Ärzte auf die Palme bringt. Die Arbeitgeber haben es selbst in der Hand, Druck aus dem Kessel zu nehmen“, sagte Dr. Andreas Botzlar, zweiter Bundesvorsitzender des Marburger Bundes (MB). Die Verhandlungskommissionen beider Seiten werden am 3./4. April zu ihrer dritten Verhandlungsrunde zusammentreffen.

Wie der MB mitteilte, machten sich über 1000 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg auf den Weg nach München zu der zentralen Kundgebung. Etwa 80 kommunale Krankenhäuser in Baden-Württemberg seien vom Warnstreik betroffen. In Nordrhein-Westfalen und Hessen sind es jeweils 50 Kliniken.

Der Marburger Bund fordert von den Arbeitgebern für die rund 55 000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken eine Erhöhung der Gehälter um 2,5 Prozent. Zudem soll es mit Wirkung ab 1. Januar 2023 einen Ausgleich der seit der letzten Entgelterhöhung im Oktober 2021 aufgelaufenen Preissteigerungen geben. Die erste Vorsitzende des MB, Susanne Johna, tiwtterte am Streiktag: „Wenn wir Ärztinnen und Ärzte in der Gesundheitsversorgung in Deutschland halten wollen, ist eine echte Wertschätzung notwendig. Wir fordern einen Inflationsausgleich plus 2,5 Prozent. Bessere Arbeitsbedingungen, weniger Bürokratie, Vereinbarung Familie und Beruf.“

In den betroffenen Kliniken ist nach Angaben des Berufsverbandes eine Notfallbehandlung der Patientinnen und Patienten sichergestellt. Den Kliniken wurden demnach Notdienstvereinbarungen angeboten.

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