
Das Arbeitsgericht Berlin hat Verdi im Wege der einstweiligen Verfügung durch Zwischenbeschluss untersagt, den am Montag, den 23. August 2021, begonnenen Streik bei Vivantes vorerst fortzuführen. In Krankenhausbetrieben könne ein Streik nur durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Notfällen gesichert sei; dies sei bislang nicht gewährleistet, heißt es in der Mitteilung des Arbeitsgerichts Berlin. Streikmaßnahmen seien bis zur Entscheidung über den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des Streiks zu unterlassen. Die mündliche Verhandlung über den Antrag findet am Dienstag, 24. August 2021, 13:00 Uhr, statt.
Mitarbeitende der landeseigenen Krankenhäuser Vivantes und Charité sind am Morgen des 23. August in einen Streik getreten. „An allen Standorten stehen jeweils 30 bis über 100 Beschäftigte vor der Tür“, sagte Meike Jäger, Verhandlungsführerin von Verdi. Die Gewerkschaft hatte zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. In den Ausstand treten könnten bei den Klinik-Müttern aber zum Beispiel auch Therapeuten und Beschäftigte in der Radiologie. Über eine Notdienstvereinbarung wird am 23. August 2021 bis Mittag weiter diskutiert.
Trotz mehrerer Anläufe gibt es bislang keine gemeinsame Notdienstvereinbarung für den Streik. Beim kommunalen Klinikkonzern Vivantes seien die Gespräche auch am Sonntag gescheitert, sagte Verdi-Sprecher Tim Graumann. Der zweite Termin mit der Charité sei ebenfalls ergebnislos geblieben, sagte ein Sprecher am Sonntagabend.
Forderungen der Streikenden
Die Gewerkschaft kämpft unter anderem für eine Angleichung der Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten, auch in den Tochterunternehmen. Außerdem geht es um einen Tarifvertrag, der eine Mindestpersonalausstattung für Stationen und Bereiche festlegt. Er soll zudem Regelungen zum Belastungsausgleich enthalten für den Fall, dass diese tarifvertraglichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Außerdem wollen Angestellte von Vivantes-Tochterunternehmen den vollen Tariflohn des öffentlichen Dienstes erhalten. Der Streik soll bis den 26. August 2021, 6:00 Uhr, andauern. Der Vorstand bedauere die angekündigten Warnstreikmaßnahmen, respektiere aber selbstverständlich das Streikrecht, hieß es.
Nicht bestreiken darf die Gewerkschaft bislang die Tochterunternehmen von Vivantes, die unter anderem für Essen, Wäsche und ambulante Reha sorgen. Das Arbeitsgericht hatte diesen Ausstand am Freitag untersagt, solange es keine gemeinsame Notdienstvereinbarung mit Vivantes gebe. Gegen diese Verfügung hat Verdi inzwischen geklagt. Eine Gerichtsentscheidung dazu gebe es bislang noch nicht, sagte Graumann. Für Charité-Töchter gelte bei laufendem Tarifvertrag eine Friedenspflicht.
Der Gewerkschaft geht es in ihrem Arbeitskampf um einen Tarifvertrag, der eine Mindestpersonalausstattung für Stationen und Bereiche in den Kliniken festlegt. Er soll zudem Regelungen zum Belastungsausgleich enthalten für den Fall, dass diese tarifvertraglichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Außerdem wollen Angestellte von Vivantes-Tochterunternehmen den vollen Tariflohn des öffentlichen Dienstes erhalten.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte die Gewerkschaft vor dem Wochenende dazu aufgerufen, den geplanten Streik zu unterlassen. Er sei unverantwortlich. Verdi dürfe nicht mit Charité und Vivantes über einen Entlastungstarifvertrag verhandeln. Dafür sei allein der VKA als Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände zuständig, betonte Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath am Freitag.
Verdi-Verhandlungsführerin Meike Jäger betonte hingegen: „Nach dem Tarifrecht können wir Forderungen aufstellen, auch gegenüber einzelnen Arbeitgebern, wenn die Themen durch den Flächentarifvertrag nicht abgedeckt sind.“ Die VKA müsse ihre Mitglieder unterstützen und beraten, wie mit der Situation umzugehen ist. Unterstützung für den Streik kam vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe.
Die Notfallversorgung sei trotzdem sichergestellt
Sowohl die Charité als auch Vivantes haben bereits planbare Operationen für den Beginn der Woche abgesagt. Die Notfallversorgung sei aber sichergestellt. Auch ohne eine Einigung mit den Kliniken auf eine Vereinbarung will Verdi Notdienste leisten, wo sie medizinisch nötig sind. Beide Seiten rechnen dann aber mit mehr Unübersichtlichkeit als bei einem gemeinsam vereinbarten Plan.
Vivantes-Geschäftsführerin Presonalmanagement Dorothea Schmidt kommentiert die Situation: "Wir bedauern sehr, dass sich Verdi angesichts dieses Entgegenkommens noch nicht auf eine Notdienstvereinbarung mit Vivantes einigen konnte, um damit die Versorgung der Patient*innen auch während des Warnstreiks sicherzustellen und hoffen, dass wir uns möglichst zeitnah auf eine Lösung verständigen können."
Die Situation stellt die bestreikten Stationen und ihre Mitarbeitenden vor enorme Herausforderungen, weil sehr dringende Behandlungen und Notoperationen auch während des Streiks durchführbar bleiben müssen, um Patient*innen nicht zu gefährden.





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