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Vorwürfe zurückgewiesenAngeklagter Charité-Kardiologe bricht sein Schweigen

Am 5. Dezember fand der achte Verhandlungstag im Prozess gegen den Herzmediziner der Charité statt. Der Angeklagte hat sich erstmals geäußert und die Vorwürfe zurückgewiesen.

Charité Campus Virchow-Klinikum
Charité
Der Kardiologe war am Charité Campus Virchow-Klinikum tätig.

Im Prozess um den Tod zweier Patienten hat der angeklagte Herzmediziner der Charité sein Schweigen gebrochen und die Vorwürfe zurückgewiesen. Beide Patienten hätten sich in einem „akuten Sterbevorgang befunden“, erklärte der Kardiologe am 5. Dezember vor dem Berliner Landgericht. Zur Leidensminderung habe er ein Sedierungsmittel verabreicht. Er sei sich sicher, „das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben“, verlas eine Verteidigerin am inzwischen achten Verhandlungstag. Er bestreite die Vorwürfe.

Der 56-jährige Facharzt für Innere Medizin soll laut Anklage in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) mit überdosierten Medikamenten getötet haben. Mitangeklagt wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall ist eine 39-jährige Krankenpflegerin. 

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Eine junge Krankenpflegerin hatte das Verfahren durch einen Hinweis im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten ins Rollen gebracht. Dorthin können sich Beschäftigte der Uniklinik vertraulich wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken. 

Der Oberarzt erklärte nun, er könne die „vermeintlichen Beobachtungen und Empfindungen“ dieser Pflegekraft nicht nachvollziehen. Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben. Das Sedierungsmittel habe er zur Vermeidung von Schmerz und Stress injiziert. Eine Therapie zur Verlängerung des Lebens sei bei beiden Patienten nicht mehr möglich gewesen. „Im Ergebnis muss das Sterben zugelassen werden“, verlas eine Anwältin weiter. 

Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen. Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe, Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe und Heimtücke also nicht erkennbar seien. Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. 

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