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Klinikum FriedrichshafenErmittlungen am MCB – Amt des Chefarztes ruht

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen gegen das Klinikum Friedrichshafen haben erste personelle Folgen. Am Mittwochabend teilte das Klinikum mit, dass das Amt des betroffenen Chefarztes mittlerweile ruhe.

Klinikum Friedrichshafen
Felix Kaestle/Medizin Campus Bodensee
Am Klinikum Friedrichshafen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft, und es läuft eine interne Untersuchung.

Es wird einige Zeit dauern, bis die Ermittler der Staatsanwaltschaft Ravensburg im Fall des Klinikums Friedrichshafen Ergebnisse präsentieren können. Zudem ist die interne Untersuchung noch längst nicht abgeschlossen – insgesamt eine für das Klinikum maximal suboptimale Situation. Das hat jetzt Konsequenzen: Während der internen Untersuchung ruhe das Amt des betroffenen Chefarztes, teilte das Klinikum am 13. März mit.

„Ein so langer Schwebezustand ist weder dem Haus und seinen Mitarbeitenden noch den beschuldigten Ärzten zuzumuten“, sagt Andreas Brand, der Aufsichtsratsvorsitzende des Medizin Campus Bodensee (MCB): „Aufsichtsrat und Geschäftsführung müssen in dieser Situation handlungsfähig bleiben.“ Der Mediziner habe angeboten, seine Tätigkeit ruhen zu lassen. Darüber habe der Aufsichtsrat gesprochen und entschieden, diesen Weg zu gehen, so Brand: „Damit wird den im Raum stehenden Verdachtsmomenten, dem Interesse des Hauses und seiner Mitarbeitenden an einer Beruhigung der Situation und der auch für den Chefarzt geltenden Unschuldsvermutung angemessen Rechnung getragen.“

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Selbstverständlich kooperiere man in vollem Umfang mit den Ermittlungsbehörden, erklärt Brand: „Die Überlassung von Daten und Unterlagen an die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei verlief kooperativ und ohne Beeinträchtigung des Klinikbetriebs.“ Parallel werde auch die interne Untersuchung intensiv vorangetrieben: „Es gilt, selbst eine zeitnahe und fundierte Grundlage für Entscheidungen zu schaffen“, so Brand.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich, wie berichtet, auf den Anfangsverdacht des angeblichen Abrechnungsbetrugs sowie auf den Anfangsverdacht angeblich ärztlicher Fehlleistungen, so das Klinikum. Das Verfahren diene dazu, zu überprüfen, ob sich der aktuell bestehende Anfangsverdacht erhärten lasse, oder aber unbegründet sei. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.

Der Erkenntnisgewinn schreitet voran.

In seiner turnusmäßigen Sitzung ließ sich der Aufsichtsrat der Mitteilung zufolge nicht nur über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, sondern auch über den Fortgang der klinikeigenen Untersuchung unterrichten. „Der Erkenntnisgewinn schreitet voran“, sagt Dr. Andreas Minkoff von der dafür beauftragten Kanzlei Feigen Graf: „Für die Offenheit und Unterstützung der Mitarbeitenden im Rahmen unserer Untersuchung sind wir weiterhin sehr dankbar.“ Die Compliance-Untersuchung solle bis zum Abschluss der aktuellen Legislaturperiode im Juli dieses Jahres vorliegen, beraten und beschlossen werden. Zwischenzeitlich werde der Aufsichtsrat regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert.

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