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GutachtenFusion der Rostocker Kliniken kartellrechtlich unzulässig

Eine Fusion der Rostocker Universitätsmedizin und des Südstadt Klinikums wäre laut Gutachten kartellrechtlich unzulässig. Im Sommer hatte die Stadt Rostock für den Weiterbestand eines eigenständigen Südstadt Klinikums plädiert.

Klinikum Südstadt Rostock
Joachim Kloock
Eine Fusion der Kliniken in Rostock ist schon seit über zehn Jahren im Gespräch.

In der Diskussion über eine mögliche Fusion des Rostocker Südstadt Klinikums und der Universitätsmedizin hat ein neues Gutachten ein großes Fragezeichen hinter die Überlegungen gesetzt. Die Hamburger Wirtschaftskanzlei Görg kommt in dem 18-seitigen Dokument zu dem Schluss, dass eine Vollfusion beider Häuser kartellrechtlich nicht zulässig sei. Dies teilte das Südstadt Klinikum, das das Gutachten mit der Stadt Rostock in Auftrag gab, am 15. Dezember 2022 mit. Die „Ostsee-Zeitung“ hatte zuerst berichtet.

Fusion schon 2010 kartellrechtlich unzulässig?

Das Gutachten war am 14. Dezember Thema im Klinikausschuss gewesen. Dort hatte der Direktor des Klinikums Südstadt, Steffen Vollrath, daran erinnert, dass es bereits um das Jahr 2010 Vorstellungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegeben habe, beide Rostocker Kliniken zu fusionieren. Schon damals seien kartellrechtliche Einschätzungen eingeholt worden, die letztlich festgestellt hätten, dass eine Fusion kartellrechtlich unzulässig wäre und daher vom Bundeskartellamt nicht genehmigt würde.

Das Klinikum Südstadt ist das größte kommunale Krankenhaus in MV. Ein im Sommer vorgestelltesGutachten zu den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock hatte eine verstärkte Kooperation zwischen den Häusern sowie den entsprechenden Regionen empfohlen und im Falle Rostocks sogar eine Fusion von Unimedizin und Südstadt Klinikum angeraten. Das hatte die Stadt Rostock damals als nicht zielführend angesehen, da ein eigenständiges Südstadt Klinikum unverzichtbar sei für eine qualitativ hochwertige Akutversorgung in der Region.

Mit Blick auf das geplante Eltern-Kind-Zentrum (Elki) kommt das Gutachten zu der Bewertung, dass eine Angliederung des Elki an das Südstadt Klinikum aus wettbewerbsrechtlicher Sicht „absolut vorzugswürdig“ wäre, da dies aller Voraussicht nach einen weiteren wirksamen Wettbewerb fördern würde.

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