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OstfrieslandGutachten sieht keine Vorteilsnahme bei Impfung von Klinik-Chef

Claus Eppmann, Klinik-Chef mehrerer Krankenhäuser in Ostfriesland, ließ sich im Januar 2021 vorzeitig gegen Covid-19 impfen. Nun geht aus einem Gutachten hervor, dass kein Vergehen wegen Vorteilsnahme vorliegt.

Ubbo-Emmius-Klinik Aurich
Kliniken Aurich-Emden-Norden
Die Ubbo-Emmius-Klinik gehört zum Klinikverbund Aurich-Emden-Norden.

Nach der vorzeitigen Impfung von Claus Eppmann, Geschäftsführer des Klinikverbundes Aurich-Emden-Norden, kommt eine Untersuchung zu dem Schluss, dass kein Vergehen wegen Vorteilsnahme vorliegt. Das geht aus einem Gutachten hervor, das ein beauftragter Rechtsanwalt am 29.4.2021 dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden vorstellte, wie der Landkreis Aurich nach der Sitzung mitteilte.

Der Geschäftsführer des Klinik-Verbundes hatte sich im Januar ebenso wie andere Verwaltungsangestellte gegen Covid-19 impfen lassen, obwohl Pflegekräfte und Ärzte der Klinik laut Impfverordnung eigentlich eher berechtigt gewesen wären. Der Vorfall hatte in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Eppmann bat danach um Entschuldigung. Über eine Freistellung des Chefs hatten der gleichberechtigte Kreistag in Aurich und die Stadt Emden zwischenzeitlich keine Einigung gefunden.

Dem Gutachten zufolge sei die Impfung des Geschäftsführers nach den zu der Zeit geltenden Impfregeln zwar widerrechtlich gewesen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass er seine Impfung selbst veranlasst oder wider besseren Wissens angenommen habe, teilte die Kreisverwaltung mit. Der Vorwurf der Vorteilsnahme treffe daher auf Claus Eppmann ebenso wenig zu wie auf weitere leitende Verwaltungsmitarbeiter, die sich widerrechtlich impfen ließen.

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