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InvestitionslückeHessischen Kliniken fehlen 150 Millionen Euro jährlich

Eine Bestandsaufnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Investitionsfinanzierung im Jahr 2021 ergab, dass die hessischen Kliniken im oberen Drittel der gestellten Fördermittel lagen. Trotzdem bräuchten sie 2022 weitere rund 150 Millionen Euro.

Taschenrechner und Stethoskop liegen auf Geldscheinen
Lemau Studio/stock.adobe.com
Symbolfoto

Ungefähr 3,27 Milliarden Euro stellten die Bundesländer laut Deutscher  Krankenhausgesellschaft (DKG) 2020 im Rahmen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung nach § 9 KHG zur Verfügung. In Hessen lag die Summe der pauschalierten Fördermittel bei 283,5 Millionen Euro und damit im oberen Drittel der Bundesländer bezüglich der vorgenommenen Förderungen.

Fördermittel reichen nicht aus

Und dennoch reichten die Mittel laut Hessischer Krankenhausgesellschaft (HKG) nicht dafür aus,  um zumindest die erforderlichen bestandserhaltenden Investitionen vornehmen zu können. So hätten die Krankenhäuser mittlerweile mit erheblichen Investitionsstaus zu kämpfen. An den Aufbau moderner Krankenhausstrukturen mit den baulichen Voraussetzungen, der Technik und dem nötigen Digitalisierungsgrad, sei oftmals nicht zu denken. Die Investitionslücke beliefe sich auch 2021 auf rund 150 Millionen Euro.

Mindestbedarf ermittelt

Die Analyse der DKG zeigt, dass für das Jahr 2021 bundesweit allein ein Investitionsbedarf zur Erhaltung der Substanz in Höhe von 6,3 Milliarden Euro bestand. Umgerechnet mit dem Königsteiner Schlüssel (für Hessen: 7,44 Prozent) bedeutet dies einen investiven Mindestbedarf der hessischen Krankenhäuser nach dem Hessischen Krankenhausgesetz in Höhe von 468 Millionen Euro. Eingeschlossen seien hier noch nicht die nötigen Investitionsmittel für die Universitätsklinken, da jene bundesweit über besondere Rechtsgrundlagen zu den Krankenhausinvestitionsmitteln verfügen.

Zusätzliche Investitionen aus originären Landesmitteln

Die HKG hat auf Basis der ihr vorliegenden aktuellen Leistungszahlen der hessischen Krankenhäuser in der Hochrechnung für das Jahr 2022 einen Mindestwert von rund 460 Millionen Euro als bedarfsnotwendig errechnet. Ihrer Einschätzung nach geht die Schere zwischen der Landesförderung nach dem Krankenhausgesetz (KHG) und dem Investitionsbedarf der Krankenhäuser tendenziell immer weiter auseinander. Mittlerweile würden gerade noch rund zwei Drittel der jährlich – allein für den Substanzerhalt benötigten – investiven Mittel refinanziert.

Dabei seien jedoch weder die aktuellen Preisentwicklungen im Baubereich berücksichtigt noch die dauerhafte Förderung der Kosten des digitalen Umbaus der Krankenhäuser. Trotz Förderung über den Krankenhauszukunftsfonds bedarf es nach HKG jedoch einer der einer nachhaltigen Absicherung über die Fördermittel des Landes. Eine Erhöhung der Krankenhausumlage der Kommunen würde dem nicht gerecht.

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