Der Vorstand des Klinikums hat die Komitee-Mitglieder aus den Bereichen ärztlicher Dienst, Pflege, Medizinethik, Klinikseelsorge, Sozialdienst und Forschungsethikkommission berufen, teilte die LMU mit. Das Komitee organisiert Informationsveranstaltungen und Fortbildungen zur klinischen Ethik und bietet auf den Stationen ethische Fallbesprechungen zu individuellen Patienten an. Dabei wird im Behandlungsteam darüber beraten, welche weitere Vorgehensweise bei Patienten in ethisch komplexen Situationen am besten begründet ist. Geleitet wird das Klinische Ethikkomitee von Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin (Vorsitzende), Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin (stellvertretender Vorsitz), und Privatdozent Oliver Rauprich (akademischer Geschäftsführer).
Fallbesprechungen sind an einigen Unikliniken bereits etabliert, heißt es in einer LMU-Erklärung. Sie hätten sich bewährt, um sich innerhalb von Behandlungsteams sowie mit Patienten und Angehörigen über ethische Fragen der Patientenversorgung zu verständigen. Die Besprechungen könnten helfen, Behandlungsentscheidungen zu treffen und umzusetzen, und sie könnten sich positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie auf die Qualität der Patientenversorgung auswirken.
Fallbesprechungen auf der Station
Ethische Fallbesprechungen können grundsätzlich von allen Mitarbeitern des Klinikums sowie von Patienten und Angehörigen angefordert werden. In der Regel wird der Vorschlag zunächst im Behandlungsteam abgestimmt und dann das Ethikkomitee informiert. Für informelle Vorgespräche über die Möglichkeit einer Beratung stehen die Mitglieder und die Geschäftsstelle des Klinischen Ethikkomitees zur Verfügung. „Im Grunde geht es darum, die Wahrnehmungen und Wertungen aller Beteiligten systematisch aufzuarbeiten und sich dabei an grundlegenden medizinethischen Prinzipien zu orientieren", sagt Georg Marckmann. Ziel sei es, die Situation des Patienten deutlicher und umfassender einzuschätzen und damit eine verlässlichere Bewertungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu erlangen. Die Entscheidung verbleibe beim verantwortlichen Arzt und dem Patienten beziehungsweise dessen Angehörigen oder dem gesetzlichen Betreuer.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen