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ArbeitsentlastungMarburger Bund erzielt Tarifeinigung mit Diakonie

Der Marburger Bund Niedersachsen kam mit dem Diakonischen Arbeitgeberverband zu einer Tarifeinigung. Neben mehr Gehalt gibt es auch Reduzierungen bei den Bereitschaftsdiensten für Ärztinnen und Ärzte.

Ein Arzt und ein Geschäftsmann schütteln Hände. Im Hintergrund sind zwei Krankenhausmitarbeiterinnen verschwommen zu sehen, eine Ärztin und eine Pflegerin.
Georgerudy/stock.adobe.com
Symbolfoto

Nach einem Jahr der Diskussionen haben die Gremien des Marburger Bundes Niedersachsen der Tarifeinigung mit dem Diakonischen Arbeitgeberverband aus der letzten Verhandlungsrunde vom 16. Februar 2022 zugestimmt. Die mitbeteiligte Gewerkschaft Verdi habe sich mit dem Ergebnis ebenfalls einverstanden erklärt. So erstrecke sich die Laufzeit des Tarifvertrags bis zum 31. August 2023.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatten die Tarifverhandlungen für den TV DN gemeinsam in einem Tarifbündnis geführt. Der Marburger Bund nahm dabei die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern der Diakonie wahr.

Reduzierte Arbeitsbelastung geplant

Bereits im Juni 2021 hatten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen ersten Tarifabschluss geeinigt. Neben einer Neubewertung der Nachtzuschläge und der Bereitschaftsdienste seit dem 1. Dezember 2021 umfasste dieser auch einen Zusatzurlaub von zwei Tagen als Corona-Sonderleistung. Nun erhalten die über 40 000 Beschäftigten der Diakonie Niedersachsen rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld. Man wolle die Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte in den diakonischen Krankenhäusern schrittweise reduzieren.

Die Einigung bedeutet für betroffene Ärztinnen und Ärzte neben einer linearen Entgeltsteigerung in Anlehnung an den öffentlichen Dienst im Wesentlichen folgende Arbeitsentlastungen. So würden sogenannte „Sandwich-Dienste“ eingeführt, unter denen Vollarbeit im unmittelbaren Anschluss an einen Bereitschaftsdienst nur noch möglich sei, wenn sie nicht länger als 60 Minuten dauere, z. B. für Übergaben.

Auch sollen die Bereitschaftsdienste stufenweise verringert werden.

  •     Ab 01.04.2022: Verringerung auf durchschnittlich 6 Dienste/Monat.
  •     Ab 01.01.2023: Limitierung auf durchschnittlich 6 Dienste/Monat; ab 7. Dienst: 10 Prozent Zuschlag.
  •     Ab 01.09.2023: Limitierung auf durchschnittlich 5 Dienste/Monat; ab 6. Dienst: 10 Prozent Zuschlag.

Damit gebe die Diakonie an ihre ärztlichen Beschäftigen eine Tarifentwicklung weiter, die mit anderen Krankenhausträgern vergleichbar sei.
 

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