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Medizin und ÖkonomieMit der „kleinen Reform“ in Richtung Gleichgewicht

Der Bundestag hat wie angekündigt die „kleine Krankenhausreform“ beschlossen. Lauterbach nannte das jetzige System „billig und Menge“, mit dem Gesetz solle nun eine „Revolution“ beginnen.

Notfall
spotmatikphoto/stock.adobe.com
Symbolfoto (Posed by models)

Das am 2. Dezember vom Bundestag beschlossene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, soll die Krankenhäuser in Deutschland stärker vom wirtschaftlichen Druck lösen. Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Nicht mehr ökonomischer Zwang, sondern medizinische Notwendigkeit soll künftig in den Kliniken über die Behandlung entscheiden.“ Die Krankenhäuser verlangten eine umfassender gesicherte Finanzierung, Vertreter der Pflegeberufe dringende Lösungen gegen Fachkräftenot.

Mit dem Gesetz beginne „nicht weniger als eine Revolution“ in der Finanzierung der Krankenhäuser, verkündete Lauterbach. „Wir haben das Gleichgewicht verloren zwischen Medizin und Ökonomie.“ Das jetzige System betone „billig und Menge“. Man könne in Krankenhäusern aber nicht mit den gleichen Regeln vorgehen wie im Lebensmitteldiscounter. Von der Opposition kam Kritik. Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sprach von einem „Krankenhaus-Belastungsgesetz“. Mit starren Personalvorgaben würden Pflegekräften neue Daumenschrauben angesetzt. Bei geplanten Tagesbehandlungen seien Haftungsfragen ungeklärt.

Den Plänen stimmte die Koalition von SPD, FDP und Grünen zu, Union und Linke votierten dagegen, die AfD enthielt sich. Ein Überblick über zentrale Punkte des Gesetzes, das noch in den Bundesrat kommt:

Tagesbehandlungen

Bestimmte Klinikuntersuchungen sollen künftig auch ohne Übernachtung möglich und von den Krankenhäusern abzurechnen sein. Das soll tagsüber mehr Kapazitäten beim knappen Pflegepersonal schaffen, wenn Nachtschichten nicht mehr besetzt werden müssen. Vor allem für ältere Menschen entfalle so auch das oft problematische Gewöhnen an die neue Umgebung. Ansteckungsrisiken würden verringert, heißt es im Entwurf. Möglich sein sollen Tagesbehandlungen nur mit Einwilligung der Patienten. Medizinisch dürften sie für komplexe oder risikoreiche Behandlungen in der Regel nicht in Betracht kommen. Lieber im Krankenhaus bleiben sollten Patienten auch, wenn zu Hause eine Versorgung über Nacht nicht gesichert ist. Generell geht es um Klinikaufenthalte von mindestens sechs Stunden. 

Pflegeschlüssel

Für bessere Bedingungen bei den oft überbelasteten Pflegekräften soll ein neues Instrument zur Personalbemessung kommen – ausgehend von errechneten Idealbesetzungen für die Stationen, wie das Ministerium erläuterte. Vorgesehen ist eine schrittweise Einführung, beginnend mit einer Testphase ab 1. Januar 2023. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann scharf gestellt und auch sanktioniert werden. „Das Gesetz geht mit den von uns geforderten Nachbesserungen nun in eine gute Richtung für die Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus“, sagt die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein. 

Die Techniker Krankenkasse kritisierte, das Instrument löse kein einziges Problem in der Pflege – im Gegenteil. Vorstandschef Jens Baas sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Statt neuer Kolleginnen und Kollegen wird die geplante Pflegepersonalbemessung den Pflegekräften jede Menge zusätzlichen Bürokratieaufwand bescheren.“ 

Kinderkliniken und Geburtshilfe

Wegen einer Welle an Atemwegsinfekten sind viele Kinderkliniken gerade überfüllt und in akuten Nöten. Auch generell sollen sie aber stabilisiert werden. Für Kinderkliniken sollen 2023 und 2024 jeweils 300 Millionen Euro mehr fließen. Garantiert werden soll damit das Erlösvolumen der Vor-Corona-Zeit von 2019, auch wenn Kliniken tatsächlich nur 80 Prozent davon erzielen. Die Finanzierung soll so auch unabhängiger von der leistungsorientierten Logik werden.

Um das Netz der Kliniken mit Geburtshilfeabteilungen zu erhalten, sollen die Länder zusätzliches Geld bekommen – und zwar jeweils 120 Millionen Euro für 2023 und 2024. Die Personalkosten für Hebammen sollen ab 2025 umfassender abgesichert werden. „Jede Hebamme, die im Krankenhaus arbeitet, wird voll finanziert“, sagte Lauterbach.

DKG: Warten, was noch kommt

Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) werde mit dem Gesetz nun hektisch versucht, Einzelaspekte des Koalitionsvertrages umzusetzen, die vernünftigerweise im großen Finanzierungsreformvorhaben integriert sein sollten. „Die Einführung von Hybrid-DRGs und tagesklinischer Behandlung sind echte Paradigmen-wechsel. Es bleibt abzuwarten, ob diese Reformstücke am Ende zum großen Ganzen passen, was aus der Regierungskommission angekündigt wurde“, erklärt Gaß. 
Die Stärkung von Pädiatrie und Geburtshilfe ist auf jeden Fall richtig. Problematisch ist aber, dass die vorgesehenen 400 Millionen Euro, die die Krankenhäuser zusätzlich bekommen sollen, den Kliniken an anderer Stelle schon längst weggenommen wurden. „Wir bezahlen also diese Verbesserung selber, denn 425 Millionen Euro hat uns das BMG per Rechtsverordnung über den DRG-Katalog gestrichen“, so Gaß.

In Puncto Pflege bleiben jedoch zentrale Kritikpunkte. So darf es keinesfalls eine Pflege nach Kassenlage geben, teilt die DKG mit. Sie könne sich nur nach dem Pflegebedarf der Patienten richten. Ausdrücklich positiv bewertet die DKG die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, den Pflegeentgeltwert ab dem 1. Januar 2023 auf 230 Euro anzuheben und damit eine angemessene Refinanzierung der Pflegepersonalkosten für die Krankenhäuser bereitzustellen, die noch kein vereinbartes Pflegebudget haben. „Die Kliniken mussten bisher Pflegepersonalkosten in Milliardenhöhe vorfinanzieren, das wird nun endlich sachgerecht korrigiert“, betont Dr. Gaß zu dieser Änderung im Gesetz.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz monierte, Verbände erweckten den Eindruck, dass das Kliniksystem vor dem Kollaps stehe. Die immer gleiche Lösung laute mehr Geld, mehr Personal – aber so einfach sei es nicht. Die Zahl der behandelten Patienten sei zuletzt gesunken, die der ärztlichen und pflegerischen Beschäftigten gestiegen. Deshalb sei die Frage berechtigt, wie viele Probleme hausgemacht sind, sagte Vorstand Eugen Brysch. Nach wie vor gebe es „keine funktionierende Prozesssteuerung“, die Patienten durch die Therapieangebote lenke.

Die nächste Etappe

Das Ministerium sieht das Gesetzespaket als erste „kleine“ Krankenhausreform – eine große will Lauterbach am 6. Dezember vorstellen. Erklärtes Ziel: die „Überwindung“ des generellen Finanzierungssystems über Pauschalen für Behandlungsfälle. Es habe sich mittlerweile so verselbstständigt, dass es zulasten der Qualität der Versorgung gehe, argumentierte Lauterbach bereits kürzlich. Das liege an einem „Hamsterrad-Effekt: Nur mit einer Steigerung der Fallzahl könnten Kliniken das Budget halten oder erhöhen. Und es machten Kliniken Gewinn, die für Leistungen möglichst wenig Geld ausgäben – höherer Aufwand bedeute dagegen tendenziell Verluste.

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